Abo- und Kostenfallen

Mit der sogenannten „Button-Lösung“ wurden Anbieter verpflichtet, kostenpflichtige Angebote durch einen grafisch erkennbaren Bestätigungsknopf und einen entsprechenden Hinweis, z. B. „Jetzt bezahlen“, „Jetzt kaufen“ oder „Kostenpflichtig bestellen“, deutlich sichtbar zu machen. Auf diese Weise soll für Verbraucher klar erkennbar sein, ab wann Dienste oder Leistungen etwas kosten.

Durch diese Änderungen wurde es deutlich unattraktiver, Abzockseiten zu betreiben, bei denen Verbrauchern beispielsweise kostenpflichtige Abonnements oder andere Leistungen „untergejubelt“ wurden. Obwohl es diese Betrugsversuche nach wie vor gibt, hat sich die Anzahl der Betreiber solcher Webseiten seit Einführung des Gesetzes im Jahr 2012 massiv verringert. Es gilt jedoch nur für den Privatbereich und nicht für den Geschäftsverkehr.

Deshalb entwickelte sich ein neuer Trend, bei dem der Benutzer bestätigen soll, dass er „geschäftlich“, als „Firma“ oder generell „gewerblich“ handelt. Wird hier ein Häkchen gesetzt und die gewerbliche Tätigkeit bestätigt, ist die „Button-Lösung“ nicht mehr verpflichtend. Der Benutzer muss nicht mehr darauf aufmerksam gemacht werden, wenn seine Bestellungen kostenpflichtig werden.

Tipps

Achten Sie daher unbedingt darauf, als Privatperson und nicht gewerblich bzw. als Firma zu bestellen. Beachten Sie die deutlich erkennbaren grafischen Schaltflächen und Hinweise zum kostenpflichtigen Kauf. Prüfen Sie, ob Sie die Leistung oder Ware tatsächlich kaufen wollen, bevor Sie eine Bestellung abschließen.

Falls Sie eine Rechnung für ein Abo erhalten, das Sie angeblich abgeschlossen haben sollen, überprüfen Sie zunächst in Ruhe, was sich dahinter verbirgt. Wie bei anderen Geschäften auch kommt ein wirksamer Kaufvertrag nur dann zustande, wenn beide Parteien die Konditionen kennen und damit einverstanden sind.

Prüfen Sie die folgenden Punkte:

  • Wurden Sie mit einem entsprechenden Button eindeutig auf ein kostenpflichtiges Angebot hingewiesen? Der Button ist Voraussetzung dafür, dass ein Vertrag zustande kommt. Gibt es ihn nicht, ist der Vertrag unwirksam.
  • Haben Sie Informationen über das Abo, die Laufzeit, die Leistungen, anfallende Kosten und Kündigungsfristen erhalten? Ist das nicht der Fall, besteht auch hier kein wirksamer Vertrag. Somit kann das Unternehmen von Ihnen keine Zahlung verlangen, da dafür die Rechtsgrundlage, nämlich der Vertrag, fehlt.
  • Können Sie diese Fragen mit „nein“ beantworten, zahlen Sie nicht. Informieren Sie das Unternehmen per Einschreiben mit Einwurf, dass kein Vertrag besteht. Ein interaktiver Musterbrief steht bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen bereit, einen Musterbrief als Dokument finden Sie bei beim Internetauftritt der Verbraucherzentralen. 
  • Wurden Sie umfassend über das Widerrufsrecht informiert? Wenn nicht, können Sie den Vertrag auch noch nach Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist widerrufen. Erklären Sie Ihren Widerruf schriftlich und berufen Sie sich dabei auf eine nicht oder unzureichend erfolgte Widerrufsbelehrung. Formulierungshilfen finden Sie in den oben genannten Musterbriefen. 

Probeabos 

Haben Sie ein günstiges oder kostenloses Probeabo abgeschlossen, denken Sie daran, es rechtzeitig zu kündigen, bevor es sich automatisch verlängert und hierbei deutlich höhere Kosten fällig werden.

Solche Probeabos werden beispielsweise von Partnervermittlungen oder Kontaktbörsen angeboten. Erstere übernehmen die Suche nach einem geeigneten Partner für Sie. Dagegen bieten Kontakt- oder Singlebörsen die Plattform, auf der Sie selbst nach geeigneten Partnern suchen und mit ihnen Kontakt aufnehmen können. Prüfen Sie in beiden Fällen die Anbieter und die Konditionen und seien Sie sparsam mit Ihren Daten.

Seien Sie wachsam, denn es gibt zahlreiche weitere Möglichkeiten, in die Abofalle zu tappen, z. B. bei Gewinnspielen, vermeintlichen Gratisangeboten oder Mitgliedschaften.

Werbung als Abofalle

Über Werbung auf dem Smartphone ist es ebenfalls möglich, unbeabsichtigt kostenpflichtige Abos abzuschließen. Das kann bereits der Fall sein, wenn man aus Versehen oder unbedacht auf eine Werbeanzeige klickt. Daneben gibt es auch Fälle, bei denen Nutzer auf eine neue Seite weitergeleitet wurden und dort unbeabsichtigt ein Abo abgeschlossen haben.

Einen Schutz vor solchen Abos bietet die sogenannte Drittanbieter-Sperre. Die können Sie per Brief, E-Mail oder direkt in der App des Mobilfunkanbieters einrichten. Einen Musterbrief gibt es bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Außerdem haben viele Mobilfunkanbieter eine Sicherheitsstufe eingebaut. Sie informieren die Nutzer auf einer eigenen Seite über das kostenpflichtige Angebot, falls Sie unbeabsichtigt auf eine Seite mit einer Abofalle geraten. Netzbetreiber, die dieses sogenannte Redirect-Verfahren nicht nutzen, müssen andere Schutzmaßnahmen gewährleisten.

Haben Sie trotzdem ein ungewolltes Abo über das Handy abgeschlossen, stoppen bzw. kündigen Sie das Abo und fordern Sie das Geld vom Abo-Betreiber und vom Mobilfunkanbieter zurück. Die passenden Musterbriefe bietet die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Schicken Sie die Briefe sicherheitshalber per Einwurf-Einschreiben.

In-App-Käufe 

Durch den Siegeszug des mobilen Internets werden sogenannte In-App-Käufe zunehmend populärer. Sind Ihre Zahlungsinformationen in einem App-Store einmal hinterlegt, können Sie mit einem Fingerdruck zusätzliche Funktionen kaufen. Die eigentliche App ist in vielen Fällen kostenlos, die Kaufanreize werden erst direkt in der App gesetzt. So kann sie letztendlich zur Kostenfalle werden.

Deaktivieren Sie deshalb In-App-Käufe in den Einstellungen Ihres Smartphones und aktivieren Sie diese wieder, wenn Sie doch mal zusätzliche Funktionen innerhalb einer App kaufen möchten. Bei manchen Anbietern lassen sich In-App-Käufe nicht generell verhindern. Stellen Sie in dem Fall als Schutzfunktion ein, dass Sie Ihr Passwort eingeben müssen, um einen Kauf zu bestätigen. Oder Sie hinterlegen erst gar keine Zahlungsmethode. Dann werden Sie bei jedem kostenpflichtigen Vorgang gefragt, wie Sie bezahlen möchten. Dies ist auch mit Guthabenkarten möglich, die Sie in vielen Geschäften erwerben können.