Anschlussversorgung

Patienten sollen nach einem Krankenhausaufenthalt weiterhin eine lückenlose medizinische Versorgung erhalten. Das legt der Rahmenvertrag zwischen Krankenkassen, Krankenhäusern und Ärzteschaft zum Entlassmanagement fest. Dabei werden Patienten frühzeitig mit einbezogen, z. B. durch Informationen und Beratung zu möglichen Anschlusstherapien.

 

Nachsorge

Dazu gehören Behandlungen durch einen niedergelassenen Haus- oder Facharzt, Reha-Maßnahmen und die Betreuung durch einen ambulanten Pflegedienst oder in einer Pflegeeinrichtung. Auch die Versorgung mit Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, eine häusliche Krankenpflege, eine Haushaltshilfe oder die Palliativversorgung sind Teile der Anschlussversorgung.

 

Verordnungen

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen können von den Krankenhäusern für bis zu sieben Tage ausgestellt werden. Verordnungen für Heil- und Hilfsmittel oder die häusliche Krankenpflege sind ebenfalls für diesen Zeitraum möglich. Arzneimittel dürfen in der kleinsten verfügbaren Packungsgröße verordnet oder für bevorstehende Wochenenden bzw. Feiertage mitgegeben werden. Patienten ersparen sich so unmittelbar nach einer Entlassung den Weg zum Haus- oder Facharzt.

 

Anspruch

Gesetzlich Versicherte haben bei Bedarf Anspruch auf ein solches Entlassmanagement. Für privat versicherte Personen besteht er dagegen nicht. In dem Fall muss das Krankenhaus jedoch über mögliche weitere Maßnahmen nach der Entlassung informieren.

Tipps

Legen Sie wichtige Unterlagen für einen Krankenhausaufenthalt rechtzeitig bereit. So stellen Sie sicher, dass alle Informationen vorhanden sind, die für die Behandlung, Versorgung und das Entlassmanagement benötigt werden. Dazu gehören: 

  • Personalausweis/Reisepass
  • Krankenversicherungskarte
  • Kontaktdaten Ihres Haus- und Facharztes
  • Liste der Medikamente und Dosierung
  • Liste mit Hilfsmitteln wie Brille, Zahnersatz, Hörgerät, Gehhilfen
  • Impfausweis / Allergie- und Diabetikerpass
  • Arztberichte und Befunde
  • Organspendeausweis
  • Kontaktdaten der Angehörigen
  • Weitere persönliche Daten wie Sprache, Religion, Informationen zu Allergien und Unverträglichkeiten