Entlassung

Wenn der Patient das Krankenhaus verlässt, erhält er eine Reihe von Unterlagen, die für die weitere Versorgung wichtig sind.

Der Entlassplan informiert ihn darüber, ob und welche Maßnahmen nach dem Krankenhausaufenthalt notwendig sind. Der Plan soll Fehler vermeiden, eine nahtlose Weiterbehandlung sicherstellen und ist Teil der Patientenakte.

Der Entlassbrief enthält die persönlichen Angaben zum Patienten und die Kontaktdaten der Person, die für das Entlassmanagement verantwortlich ist. Weiterhin sind der Grund des Krankenhausaufenthaltes, Befunde aus der Entlassungsuntersuchung, Informationen zur Anamnese, zu Diagnosen und Therapien genannt. Hinzukommen weitergehende Empfehlungen, veranlasste Verordnungen und eine Auflistung von Einrichtungen, in denen die weitere Versorgung erfolgen kann. Befunde können gegebenenfalls mitgegeben werden.

Im separaten Medikationsplan sind die aktuell verordneten Medikamente mit Wirkstoff, Name der Präparate, Dosierung und Hinweisen zur Einnahme aufgelistet. Aufgeführt werden außerdem rezeptfreie Medikamente, die der Patient in Eigenregie einnimmt.

 

Entlassungsgespräch

Der behandelnde Arzt erläutert Untersuchungsergebnisse, bespricht die weitere Behandlung und Medikamenteneinnahme und gibt ergänzende Hinweise, die der Patient beachten sollte. Außerdem nennt er Ansprechpartner, an die sich der Patient bei eventuellen Komplikationen wenden kann.

Im Rahmen des Gesprächs erhält der Patient den Entlassbrief. Häufig handelt es sich dabei um eine vorläufige Version mit den wichtigsten Angaben zu Weiterbehandlung. Der endgültige, ausführliche Entlassbrief wird ein paar Tage später versandt. 

Mit der Einwilligung des Patienten wird das Schreiben auch an den weiterbehandelnden Arzt geschickt.

Tipps

Klären Sie mit dem Arzt u.a. die folgende Themen. Achten Sie dabei darauf, dass er Ihre Fragen verständlich beantwortet:

  • Notwendige Medikamente und Rezepte
  • Empfehlungen für die weiterführende Behandlung
  • Notwendige Nachuntersuchungen und Zeiträume
  • Benötigte Hilfsmittel
  • Arbeitsfähigkeit (ab wann, in welchem Umfang)
  • Hilfe bei Anträgen bei Kostenträgern