Gut zu wissen

Entlassmanagement bei Reha

Die Regelungen zum Entlassmanagement gelten ebenfalls für Rehabilitationskliniken. Auch sie müssen eine Versorgung des Patienten im Anschluss an den Reha-Aufenthalt vorbereiten und organisieren, falls es notwendig ist. Der Anspruch besteht, wenn die Krankenkasse die Reha-Maßnahme bezahlt.

Die Rehabilitationsklinik prüft, ob und welcher Bedarf an weiteren medizinischen oder pflegerischen  Leistungen besteht. Die geplanten Maßnahmen sind mit dem Patienten abzusprechen.

Weiterhin hat die Klinik die Aufgabe, den Kontakt zu behandelnden Ärzten, Therapie- und Selbsthilfeeinrichtungen oder Pflegediensten herzustellen und Termine zu vereinbaren. Ebenso können Heil- und Hilfsmittel, Medikamente und häusliche Krankenpflege verordnet werden.

Am Entlassungstag findet ein Entlassungsgespräch statt und der Patient bekommt einen Entlassbrief ausgehändigt.