Gut zu wissen

Entlastung für pflegende Angehörige

Pflegende Angehörige werden oft als „Pflegedienst Nr. 1“ bezeichnet. Sie leisten ehrenamtlich einen großen Teil der Pflege in vielen Familien. Das kostet viel Kraft und Zeit. Daher brauchen sie dringend Unterstützung. Regelmäßige Auszeiten sind ebenso wichtig wie Regelungen für den Urlaubs- oder Krankheitsfall. Neben einem professionellen Pflegedienst, Betreuungsdiensten, Haushaltshilfen und anderen Angeboten zur Unterstützung im Alltag können Tages- und Nachtpflege sowie Verhinderungs- und Kurzzeitpflege eine Entlastung sein.

 

Angebote

Tages- und Nachtpflege sind teilstationäre Angebote, bei denen die Pflegebedürftigen tagsüber oder nachts in Pflegeeinrichtungen betreut werden. Die Pflegekasse trägt die Kosten für Pflegeaufwendungen und Fahrdienste. Verpflegung und Unterkunft müssen selbst bezahlt werden.

Verhinderungspflege, z. B. durch einen Pflegedienst oder eine Pflegekraft, kann für bis zu sechs Wochen im Jahr in Anspruch genommen werden. Auch eine stundenweise Nutzung ist möglich. Voraussetzung ist, dass der Pflegebedürftige bereits seit mindestens sechs Monaten versorgt wurde. Bei der Kurzzeitpflege wird er vorübergehend in einer stationären Pflegeeinrichtung untergebracht. Das ist für bis zu acht Wochen im Jahr möglich. Zu beachten ist, dass Kosten für Verpflegung, Unterkunft und Investitionskosten hinzukommen, die der Pflegebedürftige selbst bezahlen muss.

Tipps
  • Nutzen Sie als Angehöriger die Pflegeberatung und klären Sie, ob Sie die zur Verfügung stehenden Mittel ausschöpfen oder ob Sie mehr Entlastung für sich erreichen können.
  • Überlegen Sie, ob Sie an Kursen für pflegende Angehörige oder ehrenamtliche Pflegepersonen teilnehmen möchten, die von den Pflegekassen angeboten werden. Sie erhalten hier Informationen und praxisnahe Tipps, können Fragen und Probleme klären. Die Beratung, Unterstützung und der Erfahrungsaustausch mit anderen Pflegepersonen kann hilfreich und entlastend für Sie sein.
  • Sprechen Sie mit Ihren pflegebedürftigen Angehörigen darüber, wer für sie Entscheidungen treffen soll, wenn sie nicht mehr dazu in der Lage sind. Es ist ratsam, rechtzeitig eine Vorsorgevollmacht und eine Betreuungsverfügung oder eine Patientenverfügung aufzusetzen.

Häusliche Krankenpflege 

Diese Leistung können gesetzlich versicherte Personen in Anspruch nehmen, wenn sie sich und ihre Kinder aufgrund einer schweren Erkrankung, nach einer Operation oder einem Krankenhausaufenthalt noch nicht alleine zu Hause versorgen können und auch niemand da ist, der die Versorgung übernehmen kann. Sie wird vom Arzt verordnet.

Im Unterschied zu Pflegeleistungen ist die häusliche Krankenpflege zeitlich befristet, bis es dem Patienten wieder besser geht. In den meisten Fällen wird sie für bis zu vier Wochen gewährt, in Ausnahmefällen auch länger. Neben Hilfe bei der Körperpflege, den Mahlzeiten und der medizinischen Versorgung umfasst sie auch die Unterstützung im Haushalt.  

Ob privat Versicherte eine häusliche Krankenpflege in Anspruch nehmen können, hängt maßgeblich von dem gewählten Tarif und dem Versicherungsvertrag ab.