Umgang mit IGeL

Vertrauen spielt eine große Rolle im Verhältnis zwischen Arzt und Patient. Ärzte sind oft Berater und Seelsorger. Immer häufiger schlüpfen sie jedoch in die Rolle des Verkäufers und bieten Individuelle Gesundheitsleistungen an.

Seit einigen Jahren werden Patienten verstärkt damit konfrontiert. Bereits im Wartezimmer durch Hochglanzbroschüren, Kurzfilme und Plakate oder durch die freundliche Arzthelferin werden Patienten auf diese selbst zu zahlenden Leistungen hingewiesen. Lassen Sie sich jedoch von aufwendig gemachter Werbung nicht beeinflussen, sondern nutzen Sie Ihre Rechte.

Aufklärung

Damit Sie sich als Patient für oder gegen IGeL entscheiden können, benötigen Sie genaue Informationen, um einen möglichen Nutzen und Nachteile abzuwägen. Daher haben Sie das Recht, sich eine solche Leistung vom Arzt im Vorfeld ausführlich erläutern und sich beraten zu lassen. Dazu gehören auch schriftliche Angaben über die zu erwartenden Kosten.

Wenn Sie mit der IGeL einverstanden sind, schließen Sie vorab einen schriftlichen Vertrag, der die einzelnen Leistungen und Kosten auflistet. Ein pauschaler Preis, der die einzelnen Leistungen zusammenfasst, ist nicht erlaubt.

Haben Sie von sich aus Interesse an einem IGel-Angebot, ist es ratsam, sich schon vor dem Gespräch mit dem Arzt zu informieren und sich mögliche Fragen zu notieren.

Es ist Ihr gutes Recht, auf kostenpflichtige Zusatzleistungen zu verzichten. Eine Unterschrift für die Ablehnung bzw. eine schriftliche Erklärung, dass Sie keine IGeL nutzen möchten, ist weder notwendig noch zulässig.

Tipps
  • Treffen Sie keine übereilten Entscheidungen. IGeL sind – von wenigen Ausnahmen wie termingerechten Reiseimpfungen abgesehen – nicht dringend.

  • Informieren Sie sich ergänzend zu den ärztlichen Informationen in Ruhe über das Angebot bei unabhängigen Stellen. Holen Sie sich eine Zweitmeinung bei einem anderen Arzt, Ihrer Krankenkasse oder bei Patientenberatungsstellen ein.

Nicht erlaubt

Der Arzt muss Ihnen die freie Entscheidung lassen. Er darf Sie nicht drängen, die Leistung in Anspruch zu nehmen, nicht unter Druck setzen oder falsche Erwartungen wecken.

Er ist verpflichtet, Sie selbst in einem persönlichen Gespräch umfassend zu informieren und aufzuklären. Das darf er nicht dem Praxispersonal überlassen.

Ebenfalls untersagt ist es, bei einer begonnenen Untersuchung oder Behandlung IGeL anzubieten oder dem Patienten erst danach mitzuteilen, dass er die Leistung bezahlen muss.

Halten Sie eine Arztpraxis für unseriös oder gibt es Probleme mit der Rechnung, wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse oder eine unabhängige Beratungsstelle.

Checkliste 

Beachten und prüfen Sie folgende Punkte, wenn Ihnen Ihr Arzt oder Zahnarzt Leistungen anbieten, die Sie selbst tragen müssen:

  • Fragen Sie, worum es sich bei der Behandlung oder Untersuchung genau handelt. Wie läuft sie ab? Welchen Nutzen, welche Risiken und Nebenwirkungen gibt es? Achten Sie darauf, dass Sie dazu sachliche Informationen erhalten. Fragen Sie bei Unklarheiten nach.
  • Klären Sie, ob die Methode wissenschaftlich gesichert ist. Gibt es wissenschaftliche Studien und wenn ja, wie sind sie ausgefallen?
  • Lassen Sie sich erklären, warum Ihnen der Arzt die Leistung empfiehlt. Aus welchen Gründen ist die Untersuchung oder Behandlung für Sie sinnvoll oder notwendig und was soll sie für den Krankheitsverlauf oder die Vorbeugung von Erkrankungen bringen?
  • Fragen Sie, weshalb die Krankenkasse die Leistung nicht übernimmt, wenn Ihr Arzt sie aber für notwendig hält.
  • Lassen Sie sich Alternativen zu der vorgeschlagenen Leistung nennen. Welche anderen Möglichkeiten gibt es, die den gleichen Zweck erfüllen? Worin unterscheiden sie sich? Sind Methoden dabei, die von der Kasse bezahlt werden? Wie sind sie einzuschätzen?
  • Fragen Sie nach, welches Risiko besteht, wenn die Behandlung oder Untersuchung nicht durchgeführt wird. Und erkundigen Sie sich auch, welche Konsequenzen ein positives Untersuchungsergebnis hat. Werden dann weitere Untersuchungen notwendig sein?
  • Erkundigen Sie sich vor einer Behandlung bei Ihrer Krankenkasse, ob in Ihrem begründeten Fall nicht doch eine Kostenübernahme möglich ist.
  • Verlangen Sie einen Kostenvoranschlag und fragen Sie, ob Mehrkosten hinzukommen können. Prüfen Sie, ob der Behandlungsvertrag Leistungen und Kosten genau aufführt, bevor Sie ihn unterschreiben. Fragen Sie nach, wenn Sie einzelne Posten nicht verstehen. Ohne Ihre schriftliche Einwilligung darf die Praxis keine Rechnung stellen.
  • Achten Sie darauf, dass Sie die Leistungen auch erhalten haben, die in der Rechnung aufgeführt sind. Sie muss nachvollziehbar sein, die Leistungen mit dem jeweiligen Datum enthalten und nach der Gebührenordnung ausgestellt worden sein.
  • Denken Sie daran, dass Sie Privatpatient sind, wenn Sie beim Arzt ausschließlich IGeL in Anspruch nehmen. Kommen keine weiteren medizinischen Leistungen hinzu, die von der Kasse übernommen werden, müssen Sie daher Ihre Versichertenkarte nicht vorlegen.