Ab jetzt steuerpflichtig?

19.02.2023. Ruheständler konnten sich im Juli 2022 über eine kräftige Rentenerhöhung freuen: Im Westen stiegen die Renten um 5,35, im Osten um 6,12 Prozentpunkte. Doch das Plus hat auch einen unvermeidlichen Effekt. Laut Bundesfinanzministerium wurden dadurch rund 106.000 Rentner und Pensionäre erstmals steuer- und damit auf jeden Fall abgabepflichtig.

Der gerade erschienene Ratgeber „Steuererklärung für Rentner und Pensionäre 2022/2023“ der Verbraucherzentrale lotst Schritt für Schritt durch die aktuellen Steuergesetze. Und hat auch gleich eine gute Nachricht parat: Weil Rentner und Pensionäre eine Steuererklärung machen müssen, heißt das noch lange nicht, dass sie auch Steuern zahlen werden. So zeigt das Buch, wie die Steuerlast durch Freibeträge oder absetzbare Kosten reduziert werden kann.


Zunächst wird erläutert, welche Einkunftsarten es gibt und wie das zu versteuernde Einkommen zu berechnen ist. Anhand vieler Beispiele werden dann praktische Tipps gegeben, um Grundfreibetrag, Werbungskosten, außergewöhnliche Belastungen und Sonderausgaben geltend zu machen. Der Ratgeber führt Schritt für Schritt durch die Steuererklärung, damit sie leicht von der Hand geht und korrekt erledigt wird. Im Anhang gibt es dazu alle nötigen Steuerformulare im Überblick – vom Hauptvordruck bis zur Anlage Unterhalt.


Der Ratgeber „Steuererklärung für Rentner und Pensionäre 2022/2023“ (240 Seiten, 16,00 Euro, als E-Book 12,99 Euro) ist im Online-Shop (www.ratgeber-verbraucherzentrale.de),unter 0211 / 38 09-555, in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und im Buchhandel erhältlich.