Alternativen zum Ehegattensplitting

18.08.2026. Wird das Ehegattensplitting abgeschafft? Der Finanzminister will diesen Steuervorteil durch eine Alternative ersetzen. Was dahinter steckt – und wann Sie sogar profitieren würdest. Finanztipp berichtet.

Wenn Sie verheiratet sind, oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, profitieren Sie heute oft von einem besonderen Steuervorteil: Ehegattensplitting

Je stärker sich die Einkommen unterscheiden, desto mehr Geld können Sie damit sparen. Die Bedingung: Die Steuererklärung wir gemeinschaftlich statt getrennt gemacht.

Wer weniger als die Partnerin bzw. der Partner verdient, hat dadurch einen schlechten Anreiz, mehr zu arbeiten und mehr zu verdienen. Denn dadurch schmilzt der gemeinsame Steuervorteil. So bleibt es eher beim niedrigen Verdienst. Und für die eigene Altersvorsorge bleibt nicht viel übrig. Oft betrifft das Frauen.

Hinzu kommt die in Ehen häufige Steuerklassen-Kombi 3/5: Dadurch bekommt die oder der mit dem sowieso schon kleineren Einkommen auch noch viel mehr vom Brutto abgezogen. Das gleicht sich mit der gemeinsamen Steuererklärung insgesamt zwar wieder aus, ändert aber nichts am ersten Eindruck auf dem Lohnzettel: Mehr zu arbeiten scheint sich kaum zu lohnen.

Laut diverser Studien sagen tatsächlich viele Frauen, dass sie aus diesen Gründen nicht mehr arbeiten. Deshalb stehen Ehegattensplitting und Steuerklassen 3/5 auf dem Prüfstand: Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) will beides abschaffen, muss aber noch die Union überzeugen. Im aktuellen Paket für eine eher kleine Steuerreform steht noch nichts davon. Die Regierung hat aber generell noch weitere Maßnahmen angekündigt.

Die größere Debatte gibt’s dabei beim Splitting. Denn nur hier geht’s wirklich um mehr oder weniger Geld für Millionen Menschen. Die Steuerklassen haben keine Auswirkung drauf, was unterm Strich bleibt.

Was ist das Realsplitting?

Im Prinzip ein Ehegattensplitting light. Dafür ist es wichtig zu wissen, wie der Vorteil beim Ehegattensplitting überhaupt entsteht:  

  • Zuerst addiert das Finanzamt die zu versteuernden Einkommen, z. B. 10.000 € + 40.000 € = 50.000 €

  • Diese Summe wird dann halbiert, hier also auf 25.000 €

  • Dann wird die Steuer auf diese Hälfte berechnet: 4.217 €

  • Und danach verdoppelt: 8.434 €

Dieses Umverteilen führt dazu, dass weniger Steuer anfällt als wenn beide Partner einzeln ihre Steuer machen. Denn je höher ein Einkommen, desto höher ist der Steuersatz darauf. Durch das Halbieren gibt es in diesem Beispiel aber kein 40.000-€-Einkommen mit hohem Steuersatz mehr, es wurde rechnerisch auf zwei Personen aufgeteilt. Und das hilft den 40.000 € mehr als es den 10.000 € schadet, sodass zusammen unterm Strich mehr bleibt.

Was ändert sich durchs Realsplitting?

Hier werden die Partner wieder separat besteuert. Die Person mit dem höheren Einkommen kann aber eine begrenzte Summe von ihrem Einkommen abziehen und auf die andere übertragen. So sinkt ihr Steuersatz und sie spart Steuern. Das Gegenteil gilt für die zweite Person: Sie muss die Summe dann als sonstige Einkünfte angeben, ihr Steuersatz steigt also. Unterm Strich bleibt für beide zusammen trotzdem mehr als ohne Splitting.

Realsplitting gibt‘s sogar schon heute: Beim Unterhalt nach einer Scheidung. Hier können maximal 13.805 € abgesetzt werden. Und genau diese Summe könnte künftig auch fürs Realsplitting in der Ehe gelten. Das schlagen die Wirtschaftsweisen um Monika Schnitzer vor. Später soll dann immer der Grundfreibetrag (aktuell 12.348 €) gelten – sobald er 13.805 € übersteigt.

Vor- und Nachteile der verschiedenen Varianten, sowie weitere Informationen erhalten Sie im Finanztipp-Artikel: www.finanztip.de/daily/aus-fuers-ehegattensplitting-wann-die-alternativen-sogar-besser-sind/.