20.03.2026. Im Ruhestand werden immer häufiger Steuern fällig. Der Altersentlastungsbetrag hilft, die Abzüge zu drücken. Auch ältere Berufstätige können profitieren.
Gut ein Drittel der Rentnerinnen und Rentner muss mittlerweile eine Steuererklärung einreichen. Einige Steuerfreibeträge helfen ihnen aber, die Forderungen des Finanzamts zu drücken. So können sie zum Beispiel den Altersentlastungsbetrag für verschiedene Arten von Einkünften nutzen. Auch älteren Berufstätigen kann er eine Steuerersparnis bringen.
Altersentlastungsbetrag: Vorteil ab 64
Ob im Ruhestand oder noch berufstätig: Wer zu Beginn des Steuerjahres mindestens 64 Jahre alt war, hat Anspruch auf den Altersentlastungsbetrag. Durch ihn bleibt ein Teil von Einkünften aus einer angestellten Beschäftigung oder einer selbstständigen Tätigkeit steuerfrei. Der Entlastungsbetrag lässt sich zudem für Kapital- und Mieteinkünfte sowie für Einkünfte aus einer voll steuerpflichtigen betrieblichen Rente oder einer Riester-Rente nutzen – nicht aber für gesetzliche Renten sowie Beamten- oder Werkspensionen.
Ältere Jahrgänge im Vorteil
Für alle, die 2026 am 1. Januar 64 Jahre alt waren, sind 12,8 Prozent der Einkünfte steuerfrei, auch solche aus einer Vermietung oder einem Riester-Vertrag – insgesamt bis zu 608 Euro im Jahr. Für ältere Jahrgänge ist der Entlastungsbetrag mit jährlich bis zu 1 900 Euro deutlich höher. Für Jüngere sinkt er weiter – bis auf 0 Euro im Jahr 2058.
Als Ehepaar: Das gilt für die Entlastung
Bei Ehepaaren prüft das Finanzamt für jeden Partner einzeln, ob Anspruch auf die Entlastung besteht und wie hoch der Freibetrag ist. Die Partner können zwar gemeinsam eine Steuererklärung einreichen, aber der Altersentlastungsbetrag wird separat berechnet. Das Amt stellt für jeden Partner individuell Prozentsatz und Höchstbetrag fest und rechnet den individuellen Freibetrag auf die Einkünfte des jeweiligen Partners an.
Altersentlastungsbetrag richtig nutzen
Für Berufstätige ab 64 rechnen die Arbeitgeber den Entlastungsbetrag automatisch bei der Gehaltsabrechnung an: Durch ihn wird gleich etwas weniger Lohnsteuer fällig, und das Monatsnetto fällt höher aus. Für die anderen begünstigten Einkünfte ermittelt das Finanzamt den Vorteil mit der Steuererklärung. Bei Kapitaleinkünften können Anleger allerdings nur dann vom Entlastungsbetrag profitieren, wenn sie ihre Erträge in der Anlage KAP abrechnen und die Günstigerprüfung beantragen.
Fragen und Antworten rund um den Altersentlastungsbetrag sowie den gesamten Artikel der Stiftung Warentest finden Sie unter: https://www.test.de/Altersentlastungsbetrag-einfach-erklaert-5576970-0/.