Betrug mit Energiepauschale und Gaspreis-Rabatten

10.11.2022. Aktuelle politische Entwicklungen machen sich Kriminelle schnell zu Nutzen. So auch zum aktuellen Thema Entlastungspaket und Energiepauschale. Kriminelle behaupten per E-Mail und SMS, man müsse persönliche Daten verifizieren, um das Geld zu bekommen. Die Verbraucherzentrale informiert.

Es gibt kein staatliches Förderprogramm, über das man einen günstigeren Gaspreis erhält. Die Bundesnetzagentur warnt aktuell vor gefälschten Internetseiten, die genau das versprechen. Dort soll man persönliche Daten, Kontodaten und Kreditkartennummern eingeben. Doch die Seiten stammen nicht von der Bundesbehörde, sondern werden von Kriminellen betrieben. Mit den eingegebenen Daten könnten sie zum Beispiel Konten plündern oder auf Kosten der Opfer einkaufen.

Im Phishing-Radar der Verbraucherzentrale NRW sind bereits im September E-Mails aufgefallen, die angeblich von der Sparkasse stammt. Empfänger:innen sollen dazu gebracht werden, eine betrügerische Internetseite zu öffnen und persönliche Daten einzutippen. Auch per SMS wollen Betrüger:innen an personenbezogene Daten kommen. Beide Male wird behauptet, dass man erst dadurch die Energiepauschale der Bundesregierung erhalten könne. Das ist reiner Blödsinn!

In dieser Phishing-Mail mit Sparkassen-Logo wird erklärt, wer die Energiepauschale aus dem Entlastungspaket der Bundesregierung erhält. Anders als oft üblich, ist die betrügerische Mitteilung nahezu ohne Rechtschreibfehler und in guter Grammatik geschrieben. Um Empfänger:innen zum Anklicken des Links auf eine falsche Sparkasse-Internetseite zu bewegen, heißt es in der E-Mail: "Um Ihre Identität sowie den Anspruch auf eine Auszahlung feststellen zu können, benötigen wir eine Bestätigung Ihrer bereits angegebenen Daten bei der Erstellung Ihres Girokontos in einer unserer Filialen." Erst dann erhalte man "in den nächsten vier Wochen Ihre Auszahlung der Energiepauschale".

Vergleichbare Behauptungen gibt es inzwischen auch mit den Logos anderer Banken – zum Beispiel der Volksbanken und Raiffeisenbanken. Fallen Sie nicht auf diesen Trick herein! Keine Bank oder Sparkasse muss Daten zur Auszahlung der Energiepauschale prüfen. Die Auszahlung erfolgt über den Lohn oder das Gehalt.

Auch per SMS versuchen Kriminelle, Ahnungslose auf dubiose Internetseiten zu locken und Daten abzugreifen. In diesem Fall spricht man von Smishing (Zusammengesetzt aus den Begriffen SMS und Phishing). Eine Formulierung so einer SMS lautet: "Die Regierung hat beschlossen, dass Sie eine Erstattung von €278,35 erhalten werden. Hier klicken, um die Zahlung zu erhalten. cutt .ly/erstattung-" (Die Leerschritte in der Internet-Adresse hat die VZ absichtlich gesetzt, damit Ihr Browser nicht automatisch einen Link erzeugt und Sie möglicherweise versehentlich auf die Betrugsseite gelangen.)

So schützen Sie sich vor Betrug:

  • Wenn Sie eine Nachricht erhalten, über die Sie Ihre Daten zur Auszahlung der Energiepauschale angeben sollen, folgen Sie keinem darin enthaltenen Link.
  • Antworten Sie nicht auf die Nachricht.
  • Kennzeichnen Sie solche E-Mails als Spam oder verschieben Sie sie in den Spam-Ordner.
  • Wenn Sie eine vergleichbare Aufforderung per SMS bekommen, ignorieren Sie sie und sperren Sie die Absendernummer.

 

Haben Sie doch Ihre Daten auf einer verlinkten Internetseite eingegeben, ist nicht abzuschätzen, was die Kriminellen damit anstellen. Es gibt zahlreiche Möglichkeiten für Identitätsdiebstahl, der von einfachen Internet-Bestellungen auf Ihre Rechnung bis zu kriminellen Geschäften in Ihrem Namen reichen. Vorsorglich sollten Sie Anzeige bei der Polizei erstatten – vor allem, wenn Sie ungewöhnliche Geld-Abbuchungen feststellen oder Rechnungen für nicht bestellte Waren und Dienstleistungen erhalten. In solchen Fällen können Ihnen auch die Fachleute der Verbraucherzentrale in einer Beratung helfen.