Digitale Brieftasche „d-you“: Bundestag muss beim Schutz sensibler Daten nachbessern

  • Die digitale Brieftasche “d-you” muss von Anfang an sicher und datensparsam sein. 

  • Diensteanbieter sollten nur die persönlichen Daten abrufen dürfen, die im konkreten Einzelfall notwendig sind. 

  • Die digitale Brieftasche muss auch mit einem Pseudonym nutzbar sein. 

 

Personalausweis und Führerschein direkt auf dem Handy – die digitale Brieftasche “d-you” kann den Alltag von Verbraucher:innen künftig erleichtern. Im Regierungsentwurf zur digitalen Brieftasche in Deutschland fehlt aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands aber die Umsetzung wichtiger Schutzvorkehrungen. Damit Verbraucher:innen “d-you” ab Januar 2027 sicher nutzen können, muss der Bundestag im parlamentarischen Verfahren dafür sorgen, dass sensible Identitätsdaten ausreichend geschützt werden.  

“Die digitale Brieftasche kann für Verbraucherinnen und Verbraucher künftig etwa bei einer Reisebuchung, Kontoeröffnung oder für einen Altersnachweis auf Social Media einen Mehrwert bringen. Dafür muss sie aber von Anfang an datensparsam und sicher gestaltet sein. Niemand darf gezwungen werden, mehr persönliche Informationen preiszugeben als nötig”, sagt Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands. “Bei einer Altersprüfung sollte beispielsweise die Information ‚über 18 Jahre: ja‘ genügen, ohne Geburtsdatum, Namen oder Anschrift. Bei der Anmietung eines Fahrzeugs muss ein Nachweis der erforderlichen Fahrerlaubnisklasse reichen. Nur wenn Verbraucherinnen und Verbraucher Vertrauen in die digitale Brieftasche ”d-you" haben, werden sie diese nutzen."

Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert: 

  • Datenschutz durch Technik und Voreinstellung sicherstellen: Die digitale Brieftasche “d-you” muss standardmäßig pseudonyme Nutzung, selektive Datenoffenlegung und datensparsame Altersverifikation ermöglichen.  

  • Tracking und Profilbildung wirksam verhindern: Die Verknüpfung von Nutzungsdaten über verschiedene Dienste hinweg muss technisch und gesetzlich ausgeschlossen werden. Anbieter dürfen Verbraucher:innen nicht durch Rabatte oder Zusatzfunktionen zur Freigabe solcher Daten bewegen. 

  • Klare Grenzen für Datenabfragen schaffen: Diensteanbieter sollten sensible Identitätsdaten nur dann abfragen dürfen, wenn hierfür eine gesetzliche Grundlage besteht. Ergänzend braucht es wirksame Kontrollen und Sanktionen. 

 

Hintergrund: 
Die europäische eIDAS-Verordnung verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten, bis Ende des Jahres 2026 eine digitale Brieftasche (Euroean Digital Identity-Wallet) bereitzustellen, die in der gesamten Europäischen Union nutzbar sein soll. In Deutschland soll sie schrittweise eingeführt werden und wird „d-you“ heißen. Die Umsetzung in Deutschland regelt das “Digitale Identitätengesetz”, das aktuell im Bundestag verhandelt wird.