Energiepreispauschale für Rentnerinnen und Rentner

12.10.2022. Rentnerinnen und Rentner sollen eine Energiepreispauschale von 300 Euro brutto erhalten. Außerdem soll die Midi-Job-Grenze auf 2.000 Euro angehoben werden. Das Bundeskabinett hat den entsprechenden Gesetzentwurf am 5. Oktober auf den Weg gebracht. Die Energiepreispauschale wird Mitte Dezember über die Rentenzahlstellen ausgezahlt.

„Die stark gestiegenen Preise für Energie und Lebensmittel belasten die Bürgerinnen und Bürger stark. Der Sozialstaat steht in diesen schwierigen Zeiten an der Seite der Menschen“, sagt  Bundesarbeitsminister Hubertus Heil. Um einen Teil der gestiegenen Kosten abzufedern, hat das Bundeskabinett die Zahlung einer Energiepreispauschale von 300 Euro brutto an Rentnerinnen und Rentner sowie Versorgungsbezieherinnen und -bezieher auf den Weg gebracht.  

Die Energiepreispauschale erhält, wer zum Stichtag 1. Dezember 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung oder auf Versorgungsbezüge nach dem Beamten- oder dem Soldatenversorgungsgesetz hat. Der Anspruch besteht nur bei einem Wohnsitz im Inland. 

Die Energiepreispauschale wird bis Mitte Dezember einmalig über die jeweiligen Rentenzahlstellen ausgezahlt. Sie ist einkommensteuerpflichtig, aber nicht sozialversicherungspflichtig.

Fragen zur Energiepreispauschale beantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Das Bürgertelefon ist montags bis donnerstags zwischen 8 Uhr und 20 Uhr unter der Tel. 030/221 911 001 erreichbar.