Entlastung für Bezieher von Renten

17.09.2022. Auch Rentnerinnen und Rentner sollen eine Energiepauschale in Höhe von 300 Euro erhalten. Was gilt für Bezieher von Witwen- und Waisenrenten? Das BM Arbeit und Soziales gibt Antworten.

Vor dem Hintergrund der anhaltenden Energiepreisentwicklung hat der Koalitionsausschuss am 3. September 2022 beschlossen, dass auch Rentnerinnen und Rentner, die bisher keine Einmalzahlung erhalten haben, entlastet werden und eine einmalige Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro erhalten sollen. Die Energiepreispauschale erhält, wer im September 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Witwen-/Witwerrente der gesetzlichen Rentenversicherung und seinen Wohnsitz im Inland hat. Soweit von einer Person mehrere der genannten Renten nebeneinander bezogen werden, wird die Energiepreispauschale nur einmal ausgezahlt. Die Energiepreispauschale unterliegt der Steuerpflicht, um der Leistungsfähigkeit des Einzelnen Rechnung zu tragen. Sie unterliegt jedoch nicht der Beitragspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.

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