Gesundheitsschutz: Neues Abgabeverbot für Lachgas

11.04.2026. Was als harmloser Partyspaß getarnt daherkommt, birgt erhebliche gesundheitliche Risiken – insbesondere für junge Menschen. Zum Schutz der Minderjährigen greift der Gesetzgeber nun bundesweit durch und reguliert den Verkauf von Lachgas deutlich strenger.

Ein wichtiges Thema für Großeltern und Eltern: Seit Mitte April ist die Abgabe von Lachgas an Minderjährige streng untersagt. Da die Substanz als vermeintlich harmlose Partydroge immer öfter an Kiosken oder Automaten angeboten wurde, hat der Gesetzgeber nun einen Riegel vorgeschoben. Wer Enkelkinder hat, sollte über die Risiken des Einatmens aufklären, da schwere Nervenschäden drohen können. Der Verkauf im Versandhandel und über Automaten ist nun ebenfalls stark eingeschränkt, um den unkontrollierten Zugriff zu verhindern.

Zur Berichterstattung: www.bundesgesundheitsministerium.de/ministerium/meldungen/bundestag-verabschiedet-verbot-von-lachgas-und-ko-tropfen-pm-14-11-2025.