Inkontinenzhilfen auf Rezept

28.03.2026. Inkontinenz von Harn oder Stuhlgang betrifft viele Menschen. Erfahren Sie hier, welche Inkontinenzhilfen es gibt und wann die Krankenkasse sie zahlt.

Bei Inkontinenz von Harn und/oder Stuhlgang gibt es Hilfsmittel, die von der Krankenkasse finanziert werden, sogenannte Inkontinenzhilfen. Dabei handelt es sich unter anderem um aufsaugende Inkontinenzhilfen, die Urin aufsaugen und speichern oder flüssigen Stuhl auffangen.

Zu den aufsaugenden Inkontinenzhilfen gehören:

  • Vorlagen, die in einer eng anliegenden Unterhose oder in einer sogenannten Netzhose zur Fixierung getragen werden können

  • Wiederverschließbare Schutzhosen mit Klett- oder Haftstreifen

  • Inkontinenzunterhosen, sogenannte "Pants", die wie normale Unterwäsche angezogen werden

Gesetzlich Krankenversicherte haben Anspruch auf die Versorgung mit aufsaugenden Inkontinenzprodukten. Diese sind als Produktgruppe 15 des Hilfsmittelverzeichnisses gelistet.

Wichtig: Um Inkontinenzhilfen auf Kosten der Krankenkassen zu erhalten, benötigen Sie zunächst eine ärztliche Verordnung.

  • Krankenkassen zahlen Inkontinenzhilfen dann, wenn eine mindestens mittelgradige (Richtwert: mehr als 100ml in 4 Stunden) Harn- und/oder Stuhlinkontinenz vorliegt.

  • In der Verordnung sollten Diagnose, Bezeichnung des verordneten Artikels sowie die benötigte Menge bzw. der Versorgungszeitraum stehen. Wichtig ist auch, dass in der Verordnung aufgeführt ist, aus welchem Grund das Hilfsmittel erforderlich ist. Beispielsweise kann hier erläutert werden, dass die Inkontinenzhilfe zur "Teilhabe am gesellschaftlichen Leben" erforderlich ist. Je genauer die Verordnung der Ärztin oder des Arztes ist, desto einfacher gestaltet sich der Weg zu der erforderlichen Inkontinenzhilfe.

  • Wenn Sie ständig Inkontinenzmaterial benötigen, macht es Sinn, sich eine Dauerverordnung von der Ärztin oder dem Arzt ausstellen zu lassen. Die Dauerverordnung für Inkontinenzmaterial läuft in der Regel über mehrere Monate.

Wie die Versorgung verläuft, wer die Kosten trägt und wie hoch die Zuzahlung ist, erfahren Sie im Artikel der Verbraucherzentrale:
www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/krankenversicherung/inkontinenzhilfen-auf-rezept-wann-die-gesetzliche-krankenkasse-zahlt-55335.