15.12.2021. Die Verbraucherzentrale NRW hat umfangreiche Hintergrundinformationen zum IT-Sicherheitskennzeichen veröffentlicht. Das Wichtigste in Kürze:
- Seit Ende 2021 können Hersteller von Verbraucherprodukten Ihre Produkte mit einem IT-Sicherheitskennzeichen auszeichnen.
- Das IT-Sicherheitskennzeichen gibt Auskunft über vom Hersteller zugesicherte Sicherheitsmerkmale von vernetzten Geräten oder Anwendungen.
- Hersteller von relevanten Produkten oder Anwendungen können das Kennzeichen beantragen. Die Beantragung ist bislang freiwillig.
- Zunächst wird das Kennzeichen für Breitband-Router und E-Mail-Dienste vergeben. In Zukunft sollen aber weitere Produktkategorien folgen.