IT-Sicherheitskennzeichen

15.12.2021. Die Verbraucherzentrale NRW hat umfangreiche Hintergrundinformationen zum IT-Sicherheitskennzeichen veröffentlicht.  Das Wichtigste in Kürze:

  • Seit Ende 2021 können Hersteller von Verbraucherprodukten Ihre Produkte mit einem IT-Sicherheitskennzeichen auszeichnen.
  • Das IT-Sicherheitskennzeichen gibt Auskunft über vom Hersteller zugesicherte Sicherheitsmerkmale von vernetzten Geräten oder Anwendungen.
  • Hersteller von relevanten Produkten oder Anwendungen können das Kennzeichen beantragen. Die Beantragung ist bislang freiwillig.
  • Zunächst wird das Kennzeichen für Breitband-Router und E-Mail-Dienste vergeben. In Zukunft sollen aber weitere Produktkategorien folgen.

 

Mehr unter: https://www.verbraucherzentrale.nrw/wissen/digitale-welt/onlinedienste/das-itsicherheitskennzeichen-das-sollten-sie-wissen-68201