Lebensversicherung: Auf angekündigte Reserven ist kein Verlass

15.02.2023. Mit der Standmitteilung erhalten Versicherte einen Ausblick auf den Anteil an Bewertungsreserven, den sie zur Auszahlung ihrer Lebensversicherung erwarten können. Tatsächlich aber gibt es oft eine erhebliche Differenz oder der Betrag entfällt komplett. Betroffene sollten auf Einsicht in die Berechnung der Auszahlung drängen, im Zweifelsfall durch eine Beschwerde beim Versicherungsombudsmann und der Bafin, rät das Finanztest-Team.

Bei einer Lebensversicherung gibt es mehrere Quellen, aus denen Geld fließen und so die garantierte Leistung steigern kann. Eine davon sind die sogenannten Bewertungsreserven oder stille Reserven. Sie entstehen, wenn der Marktwert der Kapitalanlagen steigt. Seit 2008 müssen Versicherte zu 50 Prozent an diesem Überschuss beteiligt werden.

Die Statistik der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) zeigt: Im dritten Quartal 2020 hatten alle Lebensversicherer zusammen 204,1 Mrd. Euro Bewertungsreserven. Zwei Jahre später, im dritten Quartal 2022, sind es minus 97 Mrd. Euro. Aus stillen Reserven wurden stille Lasten. Kundinnen und Kunden von Lebensversicherungen erhalten bei Auszahlung keine Einsicht in die Bewertungsreserven. So kann es passieren, dass Versicherten in ihrer Standmitteilung eine Beteiligung von 2.000 Euro in Aussicht gestellt wird, die Summe bei Auszahlung aber komplett entfällt.

Damit sollten sich Versicherte nicht abfinden, rät das Finanztest-Team: „Fragen Sie Ihren Versicherer, wie hoch seine Reserven zum Zeitpunkt der Vertragsauszahlung waren und warum Ihr Anteil daran nur gering ist. Beschweren Sie sich bei der Bafin und dem Versicherungsombudsmann, wenn das Unternehmen ausweichend oder gar nicht antwortet.“ Der Beitrag zur Auszahlung der Lebensversicherung findet sich in der März-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und unter www.test.de/lv-auszahlung.