Marktcheck: Lebensmittelabfälle in der Gastronomie

15.02.202. Rund 1,9 Millionen Tonnen Lebensmittel landen in der Gastronomie jährlich im Müll. Dieser Anteil ließe sich reduzieren, wenn Restaurantgäste zwischen verschiedenen Portionsgrößen wählen oder übriggebliebenes Essen leichter mitnehmen könnten. Ein bundesweiter Marktcheck der Verbraucherzentralen zeigt jedoch: Nur wenige Restaurants nutzen bisher diese Möglichkeiten, um weniger Lebensmittel zu verschwenden.

Restaurants bieten kleinere Portionen der Hauptgerichte in ihren Speisekarten bisher nicht standardmäßig an – so das Ergebnis eines bundesweiten Marktchecks der Verbraucherzentralen. Gäste haben oft nur die Wahl zwischen Vorspeisen und Hauptgerichten. Zudem weisen Restaurants zu selten auf die Möglichkeit hin, übriggebliebenes Essen mitzunehmen, obwohl dies einen positiven Anreiz für Gäste schaffen und Lebensmittelabfälle reduzieren könnte. Nur vier von 153 Restaurants arbeiten mit einem entsprechenden Hinweis in ihren Speisekarten. „Das ist unserer Ansicht nach zu wenig. Die Gastronomie könnte einen deutlich größeren Beitrag gegen Lebensmittelverschwendung leisten“, so Constanze Rubach, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen, und weiter: „Sollten die bisher freiwilligen Selbstverpflichtungen zur Reduzierung von Lebensmittelabfällen nicht ausreichen, sind von der Politik verpflichtende Vorgaben notwendig.“

Zu wenig Auswahl an kleinen Portionen von Hauptgerichten

Nur jedes fünfte Restaurant im Marktcheck bietet seinen Gästen Hauptgerichte auch als kleine Portion an. Dies sind meist Fleischgerichte sowie Gerichte, die sich gut verkleinern lassen, etwa Flammkuchen (halber) oder Teigtaschen (zwei statt drei). In der Speisekarte kennzeichnen die Restaurants die Angebote teils mit Hervorhebungen oder sprachlichen Hinweisen wie „kleine Portion“ oder „als Petit“. In den meisten Fällen beziehen sich die Angebote jedoch nur auf einzelne Gerichte und nicht auf das gesamte Speisenangebot.

Kleinere Hauptgerichte für bestimmte Personengruppen wie Kinder oder Seniorinnen und Senioren sind dagegen häufiger. So haben 73 Restaurants (48 Prozent) im Check ein spezielles Angebot für Kinder und zehn für Seniorinnen und Senioren (7 Prozent). „Kleinere Portionen sollten allerdings nicht auf bestimmte Personengruppen beschränkt sein, sondern standardmäßig für alle Hauptgerichte angeboten werden“, sagt Rubach. So würden Restaurants es ihren Gästen ermöglichen, bedarfsgerecht zu wählen.

Nur sehr selten Hinweise zum Mitnehmen von Resten

Trotz positiver Beispiele – wie „Übrigens: Wenn du die Portionen mal nicht alleine schaffst, kein Problem. Wir packen dir den Rest gerne ein.“ – finden Gäste in Speisekarten nur in seltenen Fällen einen Hinweis darauf, übriggebliebene Speisereste mitnehmen zu können (vier von 153 untersuchten Restaurants).

Dabei zeigt eine repräsentative Forsa-Umfrage im Auftrag der Verbraucherzentralen, dass genau dieser Anreiz sinnvoll wäre: Die Hälfte der Befragten, die nur selten oder nie Reste mitnimmt, würde sich durch einen Hinweis zur Restemitnahme ermutigt fühlen. 25 Prozent von ihnen finden einen Hinweis in der Speisekarte selbst oder am Tisch hilfreich. „Wir müssen davon wegkommen, dass es als peinlich wahrgenommen wird, Übriggebliebenes aus dem Restaurant mitzunehmen. Stattdessen sollte es als Wertschätzung des guten Essens verstanden werden“, fordert die Expertin. Dazu muss die Gastronomie ihren Beitrag leisten, indem sie ein solches Angebot flächendeckend anbietet und aktiv kommuniziert.

Hintergrund

In einem bundesweiten Marktcheck prüften die Verbraucherzentralen im Sommer 2022, ob Restaurants Hauptgerichte in unterschiedlichen Portionsgrößen anbieten und in der Speisekarte darauf hinweisen, dass Gäste übriggebliebene Speisen mit nach Hause nehmen können. Dazu untersuchten die Verbraucherzentralen bundesweit 153 Online-Speisekarten und Webseiten von Restaurants – darunter große überregionale Gastronomieketten und kleine inhabergeführte Gaststätten. Beide Maßnahmen gehen auf Empfehlungen des Dialogforums Außer-Haus-Verpflegung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft zurück. Dieses hatte anhand von Modellprojekten Handlungsempfehlungen zur Reduzierung von Lebensmittelabfällen für die Gastronomie aufgestellt. Bisher sind die Maßnahmen für die Gastronomie noch freiwillig.