Mehr Schutz auf Online-Marktplätzen

27.04.2022. Die Verbraucherinformation bei Online-Einkäufen wird verbessert. Betreiber von Digitalen-Marktplätzen wie Amazon oder ebay sind künftig verpflichtet, vor Vertragsschluss über wesentliche Umstände, die die Entscheidung des Kunden beeinflussen können, aufzuklären. Finden Sie hier Antworten auf wichtige Fragen.

Erfasst werden Verträge über den Kauf von Waren, Dienstleistungen und digitalen Produkten, die über einen Online-Marktplatz abgeschlossen werden. Dabei ist es unerheblich, ob die Bestellung über das Internet, per E-Mail oder Telefon erfolgt.

Die neuen Regeln gelten grundsätzlich nicht, soweit auf dem Online-Marktplatz Verträge über Finanzdienstleistungen, wie etwa Kredite, Versicherungen und die Altersversorgung von Einzelpersonen, angeboten werden. Denn hier gelten zum Teil eigene, abweichende Informationspflichten.

Worüber sind Verbraucher künftig zu informieren?

Verbraucher müssen künftig etwa über die wesentlichen Kriterien und die Gewichtung für das Ranking von Suchergebnissen zu Produkten informiert werden. Beispiele dafür sind die Anzahl der Aufrufe des Angebots, das Datum der Einstellung des Angebots, seine Bewertung oder die des Anbieters, die Anzahl der Verkäufe des Produkts oder die Nutzung der Dienstleistung ("Beliebtheit"), Provisionen oder Entgelte. Vergleichsportale müssen zudem darüber informieren, welche Anbieter bei der Erstellung des Vergleichs berücksichtigt wurden. Ticketbörsen werden verpflichtet, über den vom Veranstalter festgelegten Originalpreis zu informieren.

Des Weiteren muss der Betreiber eines Online-Marktplatzes künftig über wirtschaftliche Verflechtungen zwischen ihm und den dortigen Anbietern informieren. Ebenso darüber, ob es sich beim Anbieter um einen Unternehmer oder Verbraucher handelt.

Für Online-Marktplätze werden umfassende Hinweis- und Transparenzpflichten eingeführt. Plattformbetreiber müssen Verbraucherinnen und Verbraucher in Zukunft darüber aufklären, warum bestimmte Produkte ganz oben im Ranking angezeigt werden. Wenn ein Preis personalisiert berechnet wurde, muss darauf klar hingewiesen werden. Das schafft mehr Transparenz für Verbraucherinnen und Verbrauchern und hilft ihnen bei der Entscheidungsfindung.

Mit dem Gesetz, das am 28. Mai 2022 in Kraft tritt, wird die EU-Richtlinie zur besseren Durchsetzung und Modernisierung der Verbraucherschutzvorschriften umgesetzt, soweit sie Änderungen an der EU-Verbraucherrechterichtlinie vorgenommen hat.