Neuregelung für Marmelade

24.03.2026. Ab Sommer 2026 darf "Marmelade" auch auf Gläsern mit Erdbeer- oder Aprikosen-Konfitüre stehen. Was steckt hinter der Neuregelung und was bedeutet sie für Verbraucherinnen und Verbraucher? ÖKO TEST berichtet.

Jahrzehntelang durfte im deutschen Handel nur Aufstrich aus Zitrusfrüchten offiziell als „Marmelade" bezeichnet werden. Erdbeer-, Himbeer- oder Aprikosen-Aufstriche mussten offiziell „Konfitüre" heißen, auch wenn kaum jemand diesen Begriff am Frühstückstisch benutzte. Damit ist bald Schluss.

Spätestens ab dem 14. Juni 2026 gilt die neue Konfitüren-Verordnung, die deutsches Recht an eine überarbeitete EU-Richtlinie anpasst. Das berichtet das Bundeszentrum für Ernährung (BZfE) in einer Pressemitteilung. Demnach dürfen alle fruchtigen Konfitüren als „Marmelade" bezeichnet werden. Für Konfitüren aus Zitrusfrüchten gilt künftig der Begriff „Zitrusmarmelade".

Nach dem EU-Austritt regelte Großbritannien seine Lebensmittelkennzeichnung neu und öffnete den Marmeladenbegriff 2021 für alle Fruchtaufstriche, wie das BZfE berichtet. Die EU folgte diesem Beispiel drei Jahre später mit einer Anpassung ihrer sogenannten Frühstücksrichtlinie. Die Umsetzung ins deutsche Recht ist nun abgeschlossen – womit eine jahrzehntealte Diskrepanz zwischen Alltagssprache und Rechtslage endet. Die neue Kennzeichnungspflicht gilt für alle Produkte, die ab dem 14. Juni 2026 neu hergestellt werden. Ältere Bestände dürfen noch nach den bisherigen Regeln verkauft werden.

Was sich sonst noch ändert, lesen Sie hier: oekotest.de/essen-trinken/neue-marmelade-regeln-diese-zwei-aenderungen-sollten-sie-kennen_600979_1.html.