15.04.2026. Gemeinsam mit pilotierenden Gerichten und Ländern wird in einem Digitalisierungsvorhaben des BMJV ein zivilgerichtliches Online-Verfahren im Zuständigkeitsbereich der Amtsgerichte entwickelt und erprobt. Das Online-Verfahren soll Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen, Zahlungsansprüche in einem nutzerfreundlichen, niedrigschwelligen und digitalen gerichtlichen Verfahren geltend zu machen. Zugleich soll die Kommunikation im Verfahren über eine Plattform erleichtert werden.
Die Erprobung des Online-Verfahrens beginnt ab dem 15. April 2026. Das zivilgerichtliche Online-Verfahren ist eines der Hebelprojekte der Modernisierungsagenda Bund und Teil der föderalen Modernisierungsagenda. Es geht über eine bloße Digitalisierung des bestehenden Zivilverfahrens hinaus und stellt eine insgesamt schlankere Verfahrensart dar, in der die Gerichte den Verfahrensablauf digitaler, strukturierter und flexibler gestalten können als im herkömmlichen Zivilprozess. Insbesondere kann das Verfahren regelmäßig ohne mündliche Verhandlung stattfinden oder den Parteien die Teilnahme als Videoverhandlung ermöglicht werden.
Die Erprobung erstreckt sich zunächst auf Zahlungsklagen bis 10.000 EUR. Der Fokus liegt auf einem einfachen Zugang für Bürgerinnen und Bürger, aber auch Anwältinnen und Anwälte können das Verfahren nutzen. Getestet wird das Verfahren an den Amtsgerichten Mannheim und Nürtingen (ab dem 20.04.), Nürnberg, Schöneberg, Bremen, Hamburg (Mitte), Frankfurt am Main und Leipzig. Ab dem 1. Juni kommen die Amtsgerichte Bonn, Essen, Dortmund, Bitburg und Sinzig hinzu. In Bezug nur auf Fluggastrechte nehmen zusätzlich die Amtsgerichte in Erding, Eilenburg, Königs Wusterhausen (ab dem 01.10.), Düsseldorf und Steinfurt (ab dem 01.06.) teil. Zugänglich ist das Verfahren unter service.justiz.de.
In der Entwicklung befinden sich zahlreiche weitere Funktionen, darunter unter anderem ein eigenes Eingabesystem für Anwältinnen und Anwälte sowie eine Klageeinreichung zusätzlich als strukturierter Datensatz im XJustiz-Format, der maschinell ausgelesen werden kann und aufseiten des Gerichts eine effiziente Weiterbearbeitung ermöglichen soll. Im weiteren Fortgang der Erprobung soll das zivilgerichtliche Online-Verfahren nach zwei, vier und acht Jahren evaluiert werden. Damit wird die Grundlage für Entscheidungen über eine Ausweitung der Erprobung oder Überführung in einen flächendeckenden Regelbetrieb geschaffen.
Weitere Informationen über das zivilgerichtliche Online-Verfahren finden Sie hier.