PFAS-Verbot ab Oktober: Was sich bei Kleidung, Pizzakartons und Kosmetika ändert

Wer eine imprägnierte Regenjacke kauft, Kosmetika nutzt oder Essen in beschichteten Pizzakartons bestellt, kommt oft unwissentlich mit PFAS in Berührung. Hier greift die EU nun ein: Ab dem 10. Oktober 2026 regelt sie den Einsatz bestimmter per- und polyfluorierter Alkylsubstanzen (PFAS) in einer Reihe von Alltagsprodukten strenger, wie aus einer Veröffentlichung im EU-Amtsblatt hervorgeht.

Sie dürfen künftig nur noch in sehr geringen Mengen enthalten sein oder müssen mit anderen Beschichtungen und Rezepturen hergestellt werden. Im Endeffekt kommt die Regelung deshalb einem Verbot gleich. Konkret geht es um den Einsatz von Undecafluorhexansäure (PFHxA), ihren Salzen und chemisch verwandten Stoffen.

PFAS: Was ab 10. Oktober verboten ist

Konkret dürfen die betroffenen PFAS dann in Textilien, Leder, Pelzen und Häuten, die in Kleidung und zugehörigem Zubehör eingesetzt werden, nur noch unterhalb festgelegter Grenzwerte enthalten sein. Zu betroffenen Textilien zählen zum Beispiel Regenjacken.

Auch Schuhe sind von den neuen Grenzwerten betroffen. Hinzu kommen Papier und Karton, die als Lebensmittelkontaktmaterialien dienen, also etwa Pizzakartons. Außerdem betroffen: bestimmte Gemische sowie Kosmetika wie Hautpflegeprodukte.

Ausgenommen bleiben bestimmte persönliche Schutzausrüstungen, Medizinprodukte, In-vitro-Diagnostika sowie Textilien, die im Bauwesen zum Einsatz kommen. Produkte, die vor dem Stichtag bereits in Verkehr gebracht wurden, dürfen weiterhin verkauft werden.

Was sind PFAS überhaupt?

Zu PFAS zählen mehrere tausend Stoffe, die industriell hergestellt werden. Sie sind in zahlreichen Alltagsprodukten vertreten, von Kleidung über Kochgeschirr bis zu Lebensmittelverpackungen, und haben diverse Eigenschaften – etwa Hitze-, Wasser- und Fettresistenz. Einmal in die Umwelt gelangt, bauen sie sich allerdings kaum ab.

PFAS sind zudem bioakkumulierend, das heißt, sie reichern sich an – in Böden, in Gewässern, in Tieren und Pflanzen und damit in Nahrungsketten und auch in uns Menschen. Die Stoffe werden mit verschiedenen negativen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit in Verbindung gebracht, etwa auf das Immun- und das Hormonsystem.

Generalverbot noch in der Diskussion

Das Oktober-Verbot ist Teil einer gestaffelten Regelung. Bereits seit dem 10. April 2026 gilt ein Verbot für PFAS in Feuerlöschschäumen, die für Ausbildungs-, Prüf- oder öffentliche Feuerwehrzwecke genutzt werden.

Ab Oktober 2027 weitet die EU die Grenzwerte auf weitere Textilien aus, die nicht zur Kleidung zählen, etwa Heimtextilien. Für Feuerlöschschäume in der Zivilluftfahrt gilt das Verbot erst ab Oktober 2029.

Ob künftig noch strengere Regeln folgen, ist offen. Auf EU-Ebene wird derzeit diskutiert, ob PFAS über die Chemikalienverordnung REACH nahezu vollständig verboten werden sollen – mit nur eng definierten Ausnahmen. Wann eine Entscheidung fällt, ist unklar. Einige Industrien halten PFAS bislang für technisch unersetzbar, etwa die Medizintechnik.