Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf beschlossen, wonach Händler von 2028 an nicht mehr verpflichtet sind, Kassenbons aus Papier auszudrucken. Stattdessen sollen Kundinnen und Kunden beim Einkauf ihre Quittung digital abrufen können – zum Beispiel per QR-Code auf dem Kassendisplay, per Download-Link oder direkt im Kundenkonto.
Weniger Bürokratie für Unternehmen und Verbraucher
Ziel sei es, heißt es in einer Mitteilung der Bundesregierung, zum einen den Verkaufsalltag für Händler und ihre Kundschaft einfacher zu gestalten und die Unternehmen zum anderen spürbar von Bürokratie zu entlasten. Der Verzicht auf unzählige gedruckte Belege diene zudem dem Schutz der Umwelt.
Weiter Anspruch auf Papierbon
Dabei gilt jedoch: Wer eine Papierquittung erhalten möchte, hat weiterhin Anspruch darauf. Das soll aber nur noch ausdrücklich auf Wunsch der Kundinnen und Kunden passieren. So soll sichergestellt werden, dass digitale Belege künftig Vorrang haben und Papierbelege die Ausnahme bleiben.
Mit dem Gesetzentwurf will die Bundesregierung außerdem das Risiko von Steuerhinterziehung verringern. Die Kassenpflicht soll demnach für Geschäfte ab einem jährlichen Gesamtumsatz von 100.000 Euro gelten. In Deutschland gebe es noch etwa 115.000 offene Ladenkassen, deren Umsätze teilweise nicht oder nur handschriftlich erfasst werden. Das begünstige Steuerhinterziehung. Mit dem Einsatz moderner elektronischer Kassensysteme würden die Missbrauchsmöglichkeiten hingegen eingeschränkt.
Ausnahmen, etwa für Hofläden, geplant
Ausnahmen von der elektronischen Kassenpflicht soll es lediglich für Händler mit jährlichen Barumsätzen von weniger als 12.000 Euro geben, ebenso für land- und forstwirtschaftliche Direktvermarktungsmodelle wie Hofläden. Die Ausnahmeverordung soll ebenfalls zum 1. Januar 2028 in Kraft treten.