19.03.2026. Auskunfteien betreiben "Scoring" mit Ihren Daten und berechnen daraus Ihre Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit. Diese Daten können Sie abfragen – und korrigieren lassen. Auskunfteien müssen Ihnen außerdem erklären, wie Ihr Score zustande gekommen ist, wenn dieser Grund für die Ablehnung zum Beispiel eines Mobilfunkvertrages ist. Die Verbraucherzentrale klärt auf.
Was ist Scoring?
Kredite plötzlich nur noch zu höheren Zinsen, die Lieferung der Waschmaschine lediglich gegen Vorkasse: Kunden wissen oftmals nicht, wie ihnen geschieht. Die Erklärung: Im Hintergrund wirken unbemerkt Kräfte, die Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit auf Basis gesammelter Daten mit Hilfe eines ausgeklügelten Punkte- und Bewertungssystems ermitteln.
Auf die Bonitätsprüfung durch das sogenannte Scoring setzen Banken, Mobilfunkfirmen und Onlinehändler, wenn sie bei Auskunfteien die Kreditwürdigkeit ihrer Kunden abfragen. In der Regel wissen Betroffene nicht, welche ihrer Daten benutzt werden und ob die herangezogenen Angaben korrekt sind. Ohne Nachfrage erfahren sie auch nicht, welche Kriterien ihre Bonitätsbewertung positiv oder negativ beeinflussen und wie der Score-Wert zustande kommt.
Wie oft können Sie eine Auskunft einholen?
Um sich einen Überblick über das eigene kursierende Profil zu verschaffen, können Sie eine unentgeltliche Auskunft bei Unternehmen und Auskunfteien wie Schufa, Experian, CRIF und anderen einholen. Wie oft Sie eine kostenlose Auskunft bei den Auskunfteien einholen können, ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Oft ist zu lesen, dass es die kostenlose Auskunft nur einmal pro Jahr gibt. Das ist so aber nicht mehr richtig, denn seit Geltung der Datenschutz-Grundverordnung ist diese starre Vorgabe weggefallen.
Betroffene können grundsätzlich immer dann kostenlos Auskunft verlangen, wenn sie davon ausgehen, dass sich ihre Daten geändert haben. Ändert sich der Score zum Beispiel jedes Quartal, dann sollten Betroffene auch jedes Quartal eine neue Auskunft kostenfrei verlangen können. Lediglich bei exzessiven Auskunftsanfragen dürfen Auskunfteien ein Entgelt für die Erteilung der Auskunft nehmen.
Score-Werte können aber von vornherein nur richtig sein, wenn die Datenbasis korrekt ist. Wir empfehlen daher, mindestens einmal im Jahr bei den Auskunfteien Informationen einzuholen, welche personenbezogenen Daten zu welchem Zweck dort gespeichert sind, woher sie stammen und an wen sie weitergegeben werden. Sie können auch die Namen der Unternehmen erfragen, an die diese Daten weitergegeben wurden.
Wie Sie an eine kostenlose Auskunft kommen und wie Sie falsche Daten korrigieren können, erfahren Sie im Artikel der Verbraucherzentrale: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/datenschutz/scoring-mit-kundendaten-so-verlangen-sie-auskunft-bei-schufa-co-12756.