Senkung der Luftverkehrssteuer ab 01. Juli 2026

25.03.2026. Die Bundesregierung will die Rahmenbedingungen für die Luftverkehrsbranche deutlich verbessern. Sie hat deshalb die Senkung der Luftverkehrsteuer beschlossen. Ziel ist, den Standort Deutschland zu stärken.

Seit Jahren ist der Luftverkehr in Deutschland in einer herausfordernden Lage: Hohe Gebühren, Abgaben und Betriebskosten belasten die Wettbewerbsfähigkeit im internationalen Vergleich. Etwa 1,5 Millionen Arbeitsplätze hängen hierzulande direkt oder indirekt an der Luftfahrt. Sie ist essentiell für Deutschlands wirtschaftliche Stärke, internationale Vernetzung und Exportkraft.

Damit der Luftverkehrsstandort wieder attraktiv wird, hat die Bundesregierung beschlossen, die Steuersätze der Luftverkehrsteuer zum 1. Juli 2026 wieder auf das Niveau vor dem 1. Mai 2024 zu senken.

Der Beschluss sieht vor, die Steuersätze für Kurz-, Mittel- und Langstrecken zwischen 2,50 Euro und 11,40 Euro je Fluggast zu senken. Konkret bedeutet das:

  • Bei Kurzstrecken: von 15,53 Euro auf 13,03 Euro.

  • Bei Mittelstrecken: von 39,34 Euro auf 33,01 Euro.

  • Bei Langstrecken: von 70,83 Euro auf 59,43 Euro.


Damit setzt die Bundesregierung eine wichtige Maßnahme aus dem Koalitionsvertrag um. Die Luftfahrtindustrie als Schlüsselbranche soll gestärkt werden.

Auswirkungen auf Ticketpreise: Die Senkung der Luftverkehrsteuer kann Belastungen abfedern und weitere Preissteigerungen verhindern. Die Entscheidungen über Weitergabe der Steuersenkung obliegen aber den Unternehmen.

Zum Artikel der Bundesregierung: www.bundesregierung.de/breg-de/service/newsletter-und-abos/newsletter-verbraucherschutz/senkung-luftverkehrsteuer-2418542.