So funktioniert das E-Rezept

05.09.2022. Nach holprigem Beginn startet das elektronische Rezept im September in der Pilotregion Westfalen-Lippe. Die Verbraucherzentrale NRW erklärt, wer es schon nutzen kann, welche Voraussetzungen nötig sind und welche Probleme es noch gibt.

Start mit Westfalen-Lippe als Modellregion: Eigentlich sollte das elektronische, also digitale Rezept, das Ärzt:innen für Medikamente ausstellen, schon seit Anfang 2022 flächendeckend zur Verfügung stehen. Doch ebenso wie die elektronische Krankschreibung wurde der Start mehrfach verschoben, weil die nötigen technischen Systeme bei Hard- und Software nicht überall zur Verfügung standen. Seit 1. September ist Westfalen-Lippe nun eine der Pilotregionen. Dort werden voraussichtlich 250 Arztpraxen teilnehmen, später soll sich die Zahl verdoppeln. Apotheken sollen generell bundesweit ab September in der Lage sein, E-Rezepte einzulösen und diese mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen zu können.

So funktioniert das E-Rezept: Das E-Rezept ersetzt die ärztlichen Rezepte auf Papier. Es handelt sich um einen digitalen Code, ähnlich einem QR-Code. Mit diesem erhält man in der Apotheke das verschriebene Mittel. Das E-Rezept kann man online in der Apotheke vor Ort oder in einer Online-Apotheke über die E-Rezept-App einlösen. Im ersten Schritt werden aber nur die rosafarbenen Rezepte für verschreibungspflichtige Arzneimittel für gesetzlich Krankenversicherte elektronisch ausgestellt. Später sollen auch andere Verordnungen, digitale Gesundheitsanwendungen sowie Überweisungen für Fachärzt:innen, Heilmittel, Hilfsmittel oder häusliche Krankenpflege digitalisiert werden. Ärzte können auch elektronische Folgerezepte und E-Rezepte im Anschluss an eine Videosprechstunde ausstellen und den Rezeptcode elektronisch an Patient:innen mit E-Rezept-App versenden.

Wer schon E-Rezepte erhalten kann:Wer gesetzlich krankenversichert ist, benötigt neben einem NFC-fähigen Smartphone auch eine NFC-fähige Gesundheitskarte und eine PIN von der Krankenkasse, um sich anmelden zu können. NFC bedeutet Near Field Communication. Die eigene Gesundheitskarte ist NFC-fähig, wenn auf der Karte rechts oben „G 2.1“ steht. Außerdem braucht man zwingend die abgesicherte E-Rezept-App der Gematik GmbH, der „nationalen Agentur für Digitale Medizin“. Aufgrund des aktuellen Chip-Mangels haben noch nicht alle Krankenkassen die neuen Gesundheitskarten verschickt. Zudem gibt es Probleme beim Authentifizierungsverfahren zur Legitimation der Versicherten bei der Krankenkasse. Deshalb wird auch in der Pilotregion Westfalen-Lippe wohl zunächst der Ausdruck mit Rezeptcode üblich sein. Auf diese Art können auch Versicherte ohne Smartphone teilnehmen. 2023 soll das elektronische Rezept laut Plan bundesweit verfügbar sein.

Mehr zum E-Rezept auf https://www.verbraucherzentrale.nrw/node/64285.