Todesfall im Ausland

09.06.2026. Tritt ein Todesfall im Ausland ein, stehen Angehörige neben der Trauer vor vielen Entscheidungen und praktischen Fragen. Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland gibt einen Überblick über die wichtigsten Schritte und Rahmenbedingungen im EU-Ausland. Es erklärt Schritt für Schritt, was im Notfall zu tun ist, an wen sich Betroffene wenden können und worauf bei Verträgen mit Bestattungsunternehmen im Ausland zu achten ist.

  • Zunächst muss der Tod durch einen Arzt festgestellt werden. Bei ungeklärter Todesursache sind Polizei oder Staatsanwaltschaft einzuschalten.

  • Anschließend wird eine Sterbeurkunde durch die zuständige Behörde ausgestellt.

  • Angehörige sollten unverzüglich die deutsche Botschaft oder das Konsulat informieren. Diese Stellen unterstützen bei der Kommunikation mit lokalen Behörden und stellen gegebenenfalls Kontaktlisten mit zugelassenen Bestattungsunternehmen zur Verfügung. Eine Kostenübernahme erfolgt jedoch grundsätzlich nicht.

  • Im nächsten Schritt ist zu entscheiden, ob eine Rückführung nach Deutschland gewünscht wird oder eine Beisetzung vor Ort erfolgen soll. Für eine Rückführung werden unter anderem die Sterbeurkunde, eine ärztliche Bescheinigung und gegebenenfalls ein Leichenpass benötigt. Zudem muss ein geeignetes Bestattungsunternehmen mit der Organisation beauftragt werden.

  • Versicherungsschutz prüfen: Reiseversicherungen übernehmen in manchen Fällen die Überführungskosten.

Hier geht es zum Artikel: https://www.evz.de/themen/gesundheit/bestattung-ausland/todesfall/.