16.03.2026. Die Zahl der Unfallbeteiligten mit Elektro-Rollern hat stark zugenommen. Die Bundesregierung will es den Unfallopfern deshalb erleichtern, Schadensersatz zu bekommen. Dafür hat Kabinett einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen.
Die Bundesregierung will es Geschädigten von Unfällen mit E-Rollern erleichtern, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Zudem sind auch mehr Konsequenzen für die Halter von Elektro-Scootern vorgesehen. Künftig sollen diese haften und zudem verschärfte Haftungsregeln für Fahrerinnen und Fahrer gelten. Dazu will die Bundesregierung das Straßenverkehrsgesetz ändern. Sie hat deshalb auf Vorschlag der Bundesjustizministerin Stefanie Hubig einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen.
Bei vielen Unfällen, an denen E-Scooter beteiligt sind, handelt es sich um Mietfahrzeuge. Deren jeweilige Fahrerin oder Fahrer sind deshalb häufig schwer zu ermitteln. Die Halter sind überwiegend Sharing-Anbieter, die E-Scooter vermieten. Daher wird, wie bei anderen Kraftfahrzeugen, eine Gefährdungshaftung für den Halter von sogenannten Elektrokleinstfahrzeugen eingeführt. So wird verhindert, dass die Geschädigten leer ausgehen.
Für Fahrerinnen und Fahrer von Elektro-Scootern soll künftig eine Haftung für vermutetes Verschulden gelten: Das bedeutet, dass sie dann haften, wenn sie sich nicht entlasten können. Im Ergebnis sollen für Unfälle mit E-Scootern künftig die gleichen Haftungsregeln gelten wie für Unfälle mit anderen Kraftfahrzeugen, wie zum Beispiel Autos. Ziel ist ein gutes und besonnenes Miteinander im Straßenverkehr.