Vorsorgevollmacht leicht gemacht

13.09.2022. Die Verbraucherzentralen bieten online eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung an. Nach der Patientenverfügung sind nun auch Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung online leicht erstellbar. Grundlage sind verlässliche Textbausteine des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.

Schnell und bequem von zu Hause eine ganz persönliche Patientenverfügung erstellen – das geht seit November letzten Jahres mit der Online-Patientenverfügung der Verbraucherzentralen. Auf Wunsch vieler Nutzer:innen dieses Tools gibt es nun im interaktiven Angebot "Selbstbestimmt" zusätzlich auch eine Online-Vorsorgevollmacht und eine Online-Betreuungsverfügung. Dieser neue kostenfreie Service der Verbraucherzentralen erleichtert die Erstellung der wichtigen Dokumente für den Ernstfall. Grundlage sind Formulare, die das Bundesministerium der Justiz entwickelt hat.

Mit Hilfe des neuen Online-Services der Verbraucherzentralen können Verbraucher:innen nun Schritt für Schritt mit leicht verständlicher Anleitung eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung zusammenstellen. Erklärtexte und Hinweise helfen dabei, die Tragweite der eigenen Entscheidung zu verstehen. Am Ende erhalten die Nutzer:innen auf sie abgestimmte Vorsorgedokumente. Damit diese gültig sind, müssen sie ausgedruckt und unterschrieben werden.

"In unserem Austausch mit  Verbraucher:innen stellen wir immer wieder fest, dass das Interesse an den Vorsorgeverfügungen groß ist. Viele Menschen haben aber Angst, etwas falsch zu machen und bleiben vielfach auf halber Strecke stehen. Wir bauen mit unserem neuen Online-Angebot Hürden ab", sagt Verena Querling, Pflegerechtsexpertin der Verbraucherzentrale NRW. "Der Weg zu einer fertigen Vorsorgevollmacht wird dadurch für viele Menschen leichter."

Eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung sind wichtige Dokumente für den Fall, dass eine Vertrauensperson sich um die wichtigsten Angelegenheiten kümmern soll, wenn man dazu selbst nicht mehr in der Lage ist. Wer hier nicht vorsorgt, riskiert, dass eine fremde Person vom Gericht als Betreuer:in bestellt wird, etwa wenn man sich plötzlich durch Unfall, Krankheit oder Alter nicht mehr selbst äußern kann. Um hier vorzusorgen, gibt es zwei Möglichkeiten: Mit einer Vorsorgevollmacht lässt sich regeln, wer welche wichtigen Entscheidungen treffen darf, wenn man es selbst nicht mehr kann.  In einer Betreuungsverfügung lässt sich festlegen, welche Person vom Betreuungsgericht als Betreuer:in eingesetzt werden soll. Betreuer:innen werden vom Gericht kontrolliert.

Schritt-für Schritt-Anleitung und Bausteine unter www.verbraucherzentrale.nrw/selbstbestimmt