Was tun, wenn jemand stirbt?

12.11.2022. Der Tod beendet das Leben, aber nicht automatisch alle Hinterlassenschaften. Angehörige müssen laufende Verträge prüfen und eventuell kündigen, Fristen bei Versicherungen beachten und Geldgeschäfte regeln. Worum Sie sich im Todesfall kümmern müssen.

Wer einen Angehörigen verliert, muss bei aller Trauer auch viele Formalitäten erledigen. Es ist ratsam, sich ein Herz zu fassen und diese Dinge schnell anzugehen. Anderenfalls drohen in einer Zeit, die schon schwer genug ist, noch mehr Belastungen.

Versicherungen benachrichtigen: Bei Lebens-, Sterbegeld- und Unfallversicherungen ist Schnelligkeit gefragt. Melden Sie den Tod unverzüglich der Versicherungsgesellschaft. Das können Sie auch telefonisch erledigen. Welche Unterlagen im Nachgang benötigt werden, steht in den Versicherungsbedingungen.

Privathaftpflicht und private Krankenversicherung sind personenbezogen. Diese Verträge müssen nicht gekündigt, die Versicherer aber informiert werden. Die Policen enden mit dem Tod, wenn keine anderen Personen – etwa der Ehepartner oder Kinder – mitversichert sind. Mitversicherte Familienmitglieder haben in der privaten Krankenversicherung nur zwei Monate Zeit, mit dem Versicherer abzusprechen, wie der Vertrag für sie fortgeführt werden soll. Manchen Versicherungsunternehmen reicht es, wenn Sie die Sterbeurkunde per Fax senden oder als Kopie schicken. Nehmen Sie mit dem Versicherer vorab Kontakt auf. 

Alle sachgebundenen Versicherungen, wie etwa Kfz-, Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung müssen nach dem Tod des Versicherungsnehmers gekündigt werden. Prüfen Sie, ob eine Weiterführung der Verträge sinnvoll ist oder unnötig. Um im Schadensfall Ärger zu vermeiden, sollten die Versicherungen keinesfalls einfach weiterlaufen. Ausnahme: Sie selbst sind auch als Versicherungsnehmer in der Police eingetragen. Doch auch dann können Vertragsanpassungen erforderlich sein.

Bankgeschäfte regeln: Ob Giro-, Spar- oder Festgeldkonto, war der verstorbene Angehörige alleiniger Inhaber eines Kontos, so wird dieses vom Kreditinstitut als sogenanntes Nachlasskonto weitergeführt. Ohne Vollmacht benötigen Angehörige für die Umschreibung oder Auflösung eines solchen Kontos in aller Regel einen Erbschein, zumindest jedoch eine beglaubigte Abschrift des eröffneten Testaments oder des Erbvertrags mit dem Eröffnungsprotokoll. Wir raten daher dazu, einer Vertrauensperson schon zu Lebzeiten eine Bankvollmacht zu erteilen. 

Laufende Verträge prüfen: Um Verpflichtungen zu entdecken, von denen Sie möglicherweise keine Kenntnis haben, kann es sinnvoll sein, Kontoauszüge des letzten Jahres durchzusehen. Dort finden Sie schnell Hinweise auf Einzugsermächtigungen oder Daueraufträge. Verträge, die sich in regelmäßigen Abständen verlängern, gehen auf die Erben über.

Mitgliedschaften in Verbänden und Vereinen enden mit dem Tod. Beiträge fürs Fitnessstudio hingegen werden meist weiterhin fällig. Zeitschriften- oder Streaming-Abos stehen ebenfalls zur Erledigung an. Gelten keine besonderen Kündigungsmöglichkeiten für den Todesfall, können Hinterbliebene unter denselben Voraussetzungen kündigen, die auch für den Verstorbenen galten.

Auch andere Vertragspartner, wie beispielsweise die Bausparkasse, der Energieanbieter oder die Telefongesellschaft bzw. der Mobilfunkanbieter sollten informiert und weitere Schritte eingeleitet werden. 

Wohnung auflösen: In vielen Fällen stehen Hinterbliebene vor der schwierigen Aufgabe, die Wohnung des Verstorbenen zügig aufzulösen. Sollten Sie ein Unternehmen damit beauftragen wollen, werden Sie im Kleinanzeigenmarkt fündig. Die Kosten richten sich nicht nur nach dem Umfang der Arbeit, sondern auch danach, ob Elektrogeräte, Möbel oder Teppiche für den Entsorger noch verwertbar sind. Nehmen Sie Kontakt mit mindestens zwei Unternehmen auf und lassen Sie sich unbedingt ein schriftliches Angebot machen. Achtung, nicht alle Unternehmen, die sich in diesem Markt tummeln, sind seriös.

Nicht vergessen: die Abmeldung des Beitragskontos für die Wohnung beim Beitragsservice (früher GEZ). Diese muss schriftlich erfolgen. Dafür können Sie das Online-Formular auf rundfunkbeitrag.de nutzen.

Digitalen Nachlass abwickeln: Alle paar Minuten stirbt in Deutschland ein Online-Nutzer. Unter dem Begriff digitaler Nachlass sind zum einen laufende Verträge zu verstehen, die online verwaltet werden, und zum anderen tatsächlich hinterlassene Daten, die einer Person zugeordnet werden können. 

Kostenpflichtige Mitgliedschaften und Abonnements können auf Dauer teuer werden, deshalb sollten sie schnellstmöglich gekündigt werden. Hilfreich ist es, wenn Sie Zugang zum E-Mail-Account des Verstorbenen haben. Damit lassen sich meist viele weitere Online-Konten in sozialen Netzwerken oder auf anderen Website-Portalen entdecken.