Wie Online-Shops Verbraucher zum Kauf oder Abo verleiten

09.11.2022. Eigentlich wollten Sie nur die Hotelpreise im Internet vergleichen, aber da „nur noch 3 Zimmer zu diesem Preis“ frei waren, haben Sie lieber sofort reserviert. Statt des einen Artikels, den Sie haben wollten, haben Sie noch vier weitere bestellt, weil die Lieferkosten dann „gratis“ waren. Und bei Ihrer letzten Flugbuchung haben Sie auf den hervorgehobenen Gesamtpreis geklickt und zahlen seitdem jeden Monat für ein „Vorteilsabo“.

Viele Webseiten, Apps, Soziale Medien oder Suchmaschinen nutzen Bildelemente wie Farben und große Schaltflächen oder technische Möglichkeiten, um unser Verhalten zu beeinflussen. Sie verleiten zum Klicken, Kaufen, Abonnieren oder entlocken uns sogar persönliche Daten.

Mit diesen Tipps fallen Sie nicht auf die Marketingtricks herein

  • Ignorieren Sie alarmierende oder unter Druck setzende Hinweise wie „Nur noch 3 Artikel auf Lager“.
  • Prüfen Sie Ihren Warenkorb vor Abschluss der Bestellung und löschen Sie überflüssige Produkte, die automatisch hinzugefügt wurden.
  • Lesen Sie sich die Bedingungen für Zusatzangebote genau durch, bevor Sie ein Häkchen setzen.
  • Nehmen Sie sich Zeit, einen Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Online-Shops zu werfen und denken Sie an Ihr 14-tägiges Widerrufsrecht.

 

Bisher gibt es noch keine eigens für „Dark Patterns“ verfasste Regelung auf EU-Ebene. Die manipulierenden Marketing-Strategien unterliegen aber unterschiedlichen Richtlinien und Verordnungen aus dem Wettbewerbsrecht, Verbraucherrecht, Datenschutzrecht und zum Thema künstliche Intelligenz. "Einige Techniken können als unlautere Geschäftspraktiken angesehen werden. Dies ist z. B. der Fall, wenn eine Website einen kostenlosen Versand anzeigt, dieser Ihnen aber im Endpreis berechnet wird, oder wenn eine Website sehr attraktive Preise für Produkte anzeigt, die nicht auf Lager sind", erläutert Karolina Wojtal, Co-Leiterin des EVZ Deutschland.