20.02.2026. Wohngeld im Pflegeheim? Ja, das gibt es, es ist aber kaum bekannt. Das Wohngeld kann eine Hilfe sein, wenn Sie der Heimaufenthalt finanziell belastet – aber nicht in dem Maße, dass Sie auf Sozialhilfe angewiesen wären. Der Senioren Ratgeber der Apotheken Umschau berichtet darüber
Die Leistung ist ein Zuschuss zu den sogenannten Unterkunftskosten im Heim, also quasi zur Miete. Meist bewegt sich das Wohngeld für Heimbewohnerinnen und -bewohner im niedrigen dreistelligen Euro-Bereich. „Im Unterschied zur Sozialhilfe darf man beim Wohngeld mehr Vermögen haben", erklärt Juristin Ulrike Kempchen vom BIVA-Pflegeschutzbund. Der Freibetrag für Einzelpersonen beträgt 60.000 Euro, während sich das sogenannte Schonvermögen bei der Sozialhilfe auf 10.000 Euro beläuft. Für Wohngeld sind die Sozialhilfeträger zuständig – je nach Bundesland kann das Ihre Gemeinde oder der Landkreis sein. „Das Amt ist verpflichtet, Sie zu beraten", sagt Kempchen.
Auch auf der Seite des Bundesministeriums für Gesundheit finden Sie weiterführende Informationen: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/pflege/online-ratgeber-pflege/leistungen-der-pflegeversicherung/leistungen-im-ueberblick/wohngeld-fuer-bewohnerinnen-und-bewohner-von-pflegeheimen.html.