Gut zu wissen

Arzt finden

Es gibt eine Reihe von Kriterien, an denen sich die Qualität von Arztpraxen festmachen lässt. Bei der Auswahl können Sie u. a. darauf achten, dass

  • der Arzt Ihnen gut zuhört, Ihr Anliegen ernst und sich ausreichend Zeit für die Anamnese, Untersuchungen, Beratungen, die Therapie und aufkommende Fragen nimmt.
  • der Arzt mit anderen Ärzten zusammenarbeitet und Verständnis hat, wenn Sie sich eine zweite Meinung einholen möchten.
  • der Arzt Sie ausführlich und verständlich zur Diagnose, möglichen Behandlungsformen, weiteren notwendigen Untersuchungen informiert, berät und in Entscheidungen dazu einbezieht.
  • Arzt und Praxispersonal Ihnen freundlich, respektvoll und diskret gegenübertreten. Ihre Intimsphäre sollte ebenso gewahrt bleiben wie der Schutz Ihrer persönlichen Daten.
  • die Wartezeiten angemessen sind und Sie über Verzögerungen, z. B. durch Notfälle, vom Praxispersonal informiert werden.
  • bei der Terminvergabe Ihre Wünsche soweit wie möglich berücksichtigt werden und Sie auch in akuten Fällen schnellstmöglich einen Termin bekommen.
  • die Praxis telefonisch sowie mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Auto gut erreichbar ist und Parkplätze in der Nähe vorhanden sind.

 

Zum Arzt in der EU

Ob im Urlaub oder auf Dienstreise - haben Sie während eines Aufenthaltes in Ländern der Europäischen Union sowie in Norwegen, Liechtenstein, Island und der Schweiz akute Beschwerden, können Sie mit Ihrer Europäischen Krankenversicherungskarte medizinische Leistungen in Anspruch nehmen. Diese so genannte EHIC (European Health Insurance Card) befindet sich auf Rückseite Ihrer elektronischen Gesundheitskarte.

Nach Vorlage der Karte werden Sie nach den geltenden Regelungen des jeweiligen Landes wie einheimische Personen behandelt. Diese Regelungen können von denen in Deutschland abweichen. So kann es vorkommen, dass Sie die Behandlung zunächst selbst bezahlen müssen, die Kosten aber später von der ausländischen oder deutschen Krankenkasse erstattet werden. Außerdem können in dem Land höhere Eigenanteile für Behandlungen vorgeschrieben sein, die jedoch nicht von der Krankenkasse übernommen werden.

Tipps
  • Achten Sie bei der Wahl von Arzt, Zahnarzt, Krankenhaus oder anderen Therapeuten darauf, dass sie vom Krankenversicherungssystem des jeweiligen Landes zugelassen sind.
  • Mit einer privaten Auslandsreisekrankenversicherung können Sie Kosten abdecken, die nicht von der Krankenversicherung getragen werden. Dazu gehört z. B. der Krankenrücktransport nach Deutschland. Unbedingt empfehlenswert ist eine solche Versicherung bei Reisen in Länder, die nicht zur EU gehören.
  • Wenn Sie privat versichert sind, gelten für Behandlungen im Ausland die Regelungen Ihres Versicherungsvertrages.

Geplante Behandlungen 

Abgesehen von einer Notfallbehandlung können Sie in der Europäischen Union und in Norwegen, Liechtenstein, Island und der Schweiz geplante ambulante oder stationäre ärztliche Behandlungen in Anspruch nehmen. Geplante ambulante Behandlungen sind ohne und mit Genehmigung Ihrer Krankenkasse möglich, bei stationären Behandlungen benötigen Sie immer das OK Ihrer Kasse.

Bei ambulanten Behandlungen ohne Genehmigung zahlen Sie die Kosten vor Ort selbst. Für eine Erstattung reichen Sie die E-Rechnungen bei Ihrer Krankenkasse ein. Übernommen werden nur die Kosten für Behandlungen, die auch in Deutschland zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung gehören. Als Eigenanteil bleiben eventuelle Zuzahlungen und eine Verwaltungskostenpauschale.

Bei ambulanten Behandlungen mit Genehmigung erhalten Sie auf Antrag von Ihrer Krankenasse das Formular S2, das Sie bei der Krankenversicherung im Zielland einreichen. Dann wird die Behandlung direkt über die Kasse abgerechnet.

Falls Sie trotzdem zunächst einen Teil der Behandlungskosten übernehmen müssen, haben Sie verschiedene Möglichkeiten für eine Erstattung. Fragen Sie in dem Fall bei Ihrer Kasse nach. Sie muss Ihnen sagen, welche Variante am günstigsten ist.

Geplante stationäre Behandlungen müssen Sie vorab bei Ihrer Krankenkasse beantragen und genehmigen lassen. Sie erhalten ebenfalls das Formular S2. Es bescheinigt, dass Sie einen Anspruch auf die Behandlung haben und die Kosten übernommen werden.

Tipps
  • In der EU haben Sie ebenfalls freie Arzt- und Krankenhauswahl unter den Vertragspartnern der örtlichen gesetzlichen Krankenkassen.
  • Holen Sie Informationen über ausgewählte Ärzte oder Kliniken ein, z. B. bei Ihrer Krankenkasse. Erkundigen Sie sich, ob Kooperationen mit ausländischen Praxisgemeinschaften bestehen.
  • Wohnen Sie in einer Grenzregion, kann eine Behandlung im Nachbarland unter Umständen kostengünstiger sein. Prüfen Sie bei einer weiteren Anreise, ob sich die Kostenersparnis tatsächlich lohnt oder ob sie nicht von den Reisekosten wieder aufgebraucht wird.
  • Klären Sie vorher Ablauf und Dauer der Behandlung, Anzahl der notwendigen Termine sowie eventuelle Nachsorgetermine, um Reisekosten und Aufwand planen zu können. Holen Sie einen Kostenvoranschlag ein und fragen Sie nach, welche Kosten im Vorfeld auf Sie zukommen.
  • Erkundigen Sie sich vorab bei Ihrer Kasse, welche Leistungen erstattungsfähig sind, ob besondere Anträge oder Begutachtungen notwendig sind und wie hoch der Eigenanteil für Zuzahlungen und Verwaltungskosten ausfallen wird.
  • Fordern Sie bei Zahnbehandlungen einen Heil- und Kostenplan nach den in Deutschland geltenden Vorschriften an, den Sie bei Ihrer Kasse einreichen.
  • Achten Sie darauf, dass die Rechnungen für die Behandlungen auf Deutsch oder Englisch alle Untersuchungen, Behandlungen und andere Posten im Detail aufführen.