Verträge an der Haustür
Für die Werbung an der Haustür ist Ihre Einwilligung nicht erforderlich. Schicken Unternehmen Vertreter von Tür zu Tür, stellt dies allein kein unzulässiges Verhalten dar. An der Haustür werden genauso wie am Telefon Produkte aus den verschiedensten Branchen vertrieben.
Beliebt ist nach wie vor der Verkauf von Haushaltsgegenständen wie Staubsauger, Putztücher oder Koch-Sets. Häufig werden auch Reparaturdienste angeboten. Hierbei verwickeln Vertreter die Hausbesitzer in ein Gespräch über die Fassade oder das Dach. Dann erwähnen sie Gefahren für das Haus wie Stürme oder Unwetter und bieten sodann passende Leistungen zum Schutz an. Daneben werden gerne Verträge von Energieversorgern an der Haustür beworben.
Bedenken Sie: Handwerker oder Unternehmen, die etwas zu reparieren haben oder turnusmäßig Ihren Zähler ablesen möchten, kündigen sich in der Regel im Vorfeld an und können sich durch einen entsprechenden Ausweis identifizieren.
Vorsicht, Nepp!
Seien Sie skeptisch beim Verkauf von Lexikon-Ausgaben oder sogenannten Goldbibeln als vermeintlich lohnende Wertanlage. Der Kaufpreis kann bis zu mehreren tausend Euro betragen. Der tatsächliche Wert entspricht jedoch nur einem Bruchteil davon. Fällt der Betrug im Nachhinein auf, ist es schwer, die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen.
Vorsichtig sollten Sie ebenfalls sein, wenn Ihnen an der Haustür Nahrungsergänzungsmittel angeboten werden. Hierfür gelten strenge Vorgaben. Ob diese eingehalten wurden, lässt sich in der Situation nicht prüfen.
Aber auch bei allen anderen Waren besteht die Gefahr, dass Ihnen überteuerte Angebote gemacht werden. Dabei wird ausgenutzt, dass Sie keine Vergleichsmöglichkeiten haben und nicht prüfen können, ob es sich bei dem Angebot tatsächlich um das angepriesene Schnäppchen handelt.
Sagen Sie Nein
Sie haben das Recht und die Freiheit, den Verkäufer jederzeit wegzuschicken. Sie müssen sich seinen Vortrag gar nicht oder nicht bis zu Ende anhören.
Beachten Sie, dass Sie einen wirksamen, rechtsgültigen Vertrag auch an der Haustür abschließen können. Überlegen Sie daher in dieser Situation gut, ob Sie das Angebot wirklich möchten. Sagen Sie im Zweifel Nein. Bedrängt Sie ein Verkäufer, rufen Sie sofort die Polizei.
Hält Ihnen der Verkäufer nach seinem Vortrag einen Vertrag unter die Nase, den Sie unterschreiben sollen, seien Sie ausgesprochen vorsichtig. Lesen Sie sich den Vertrag ganz genau durch. Wenn Sie etwas nicht verstehen, unterschreiben Sie nicht. Haben Sie unterschrieben, lassen Sie sich einen Durchschlag geben. Zahlen Sie niemals im Voraus.
Lassen Sie auf gar keinen Fall einen Fremden in Ihre Wohnung. Nicht immer wollen Ihnen angebliche Verkäufer tatsächlich etwas verkaufen. Kriminelle wollen oftmals einfach nur in Ihre Wohnung gelangen, um Geld, Schmuck oder Ihr Erspartes zu stehlen oder auszukundschaften, ob sich ein Einbruch lohnt.
Kontaktanzeigen als Lockmittel
Finden Sie in der Zeitung eine vielversprechend klingende Kontaktanzeige und rufen die dort abgedruckte Nummer an, kann es vorkommen, dass Sie ein Partnervermittlungsinstitut erreichen. Die Anzeige war dann nur dazu gedacht, Ihr Interesse zu wecken. Denn das Institut teilt Ihnen mit, dass der ausgewählte Kontakt leider schon vermittelt sei, aber man selbstverständlich noch weitere ähnliche Kontaktvorschläge habe. Um die Einzelheiten zu besprechen, sei ein Mitarbeiter gerne bereit, zu Ihnen nach Hause zu kommen. Der Mitarbeiter, ein geschulter Vertreter, wird dann versuchen, Sie zu einem kostenpflichtigen Partnervermittlungsvertrag zu überreden.
Seien Sie auch in dem Fall ausgesprochen skeptisch und unterschreiben Sie nichts ohne nicht vorher mehrere Angebote eingeholt und verglichen zu haben.