02.09.2025. Ob beim Online-Shopping oder im Fitnessstudio – täglich geben Verbraucher persönliche Daten preis. Vielen ist nicht bewusst: Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) schützt sie dabei umfassend und räumt Betroffenen klare Rechte ein. Der VerbraucherService Bayern im KDFB e. V. (VSB) informiert, welche Rechte Verbraucher gegenüber Unternehmen haben und wie sie diese durchsetzen können.
„Die DSGVO schafft Transparenz und schützt Verbraucher, sie müssen die Rechte nur aktiv nutzen“,sagt Jochen Weisser, Datenschutzexperte beim VSB. Wer zum Beispiel wissen möchte, welche Daten ein Unternehmen speichert, kann nach einer kostenlosen Auskunft verlangen – schriftlich und in der Regel innerhalb eines Monats. Auch die Löschung oder Berichtigung falscher oder veralteter Daten ist möglich. Ebenso dürfen Verbraucher der Nutzung ihrer Daten zu Werbezwecken jederzeit widersprechen – ohne Begründung und kostenfrei. Unternehmen sind verpflichtet, über die Datenverarbeitung transparent zu informieren, etwa in einer Datenschutzerklärung. Aber auch ohne bestehende Kundenbeziehung gelten die Rechte, wenn personenbezogene Daten verarbeitet werden. Wenn Unternehmen nicht reagieren, hilft die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde weiter. Eine Übersicht findet sich unter:
www.datenschutzkonferenz-online.de/datenschutzaufsichtsbehoerden.html