Im Laufe Ihres Lebens hinterlassen Sie eine Reihe von Datenspuren im Internet, wenn Sie beispielsweise einen E-Mail-Account, einen Zugang zum Online-Banking und andere Nutzerkonten haben. Die Verträge werden im Todesfall nicht automatisch gelöscht. Sie gelten darüber hinaus und werden wie Gegenstände vererbt, einschließlich der damit verbundenen Rechte und Pflichten. Das bedeutet, dass weiterhin Kosten anfallen können und Ihre gesammelten Daten bei den Anbietern der Accounts bestehen bleiben.
Klären Sie daher im Vorfeld, was mit diesem digitalen Nachlass passieren soll und sorgen Sie ebenfalls für den Krankheitsfall vor. Legen Sie im Rahmen einer digitalen Vorsorge fest, welche nahestehende Person sich im Ernstfall als digitaler Nachlassverwalter um Ihre Nutzerkonten kümmern und sie in Ihrem Sinne verwalten soll. Wir sagen, worauf dabei zu achten ist.