Pflege

Etwa vier Millionen Menschen sind in Deutschland als pflegebedürftig anerkannt. Rund drei Viertel davon werden zu Hause versorgt.

Als pflegebedürftig gelten Personen jeden Alters, deren Selbstständigkeit oder Fähigkeiten aus gesundheitlichen Gründen beeinträchtigt sind. Daher sind sie sechs Monate und länger auf die Hilfe anderer Menschen angewiesen sind, um ihr alltägliches Leben zu bewältigen. Die gesundheitlichen Beeinträchtigungen können körperlich, geistig und seelisch bedingt sein.

Der Pflegegrad gibt an, wie ausgeprägt die Pflegebedürftigkeit ist, d. h. in welchem Maß die Selbstständigkeit oder die Fähigkeiten eingeschränkt sind, und wie viel Unterstützung demzufolge benötigt wird.

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