Digitale Immobilienverträge

19.11.2025. Die Beurkundung von Immobilienverträgen soll zukünftig beschleunigt, vereinfacht und digitaler ablaufen. Dafür hat das Kabinett einen entsprechenden Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz beschlossen.

Im Rahmen des Entlastungskabinetts hat die Bundesregierung ein Gesetz zur Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen auf den Weg gebracht. Es umfasst auch gerichtliche Genehmigungen von notariellen Rechtsgeschäften und steuerliche Anzeigen der Notare. In der Bundesrepublik Deutschland werden jährlich über eine Millionen Kaufverträge über Grundstücke sowie andere Arten von Grundstücksübertragungen beurkundet. Der Vollzug eines solch notariell beurkundeten Immobilienvertrags erfordert, dass zwischen Notaren, Gerichten und verschiedenen Verwaltungsstellen Informationen und Dokumente ausgetauscht werden – dies soll in Zukunft digitaler und effizienter geschehen.

Der beschlossene Gesetzentwurf sieht eine umfassende digitale Kommunikation von Notariaten, Behörden und Gerichten in diesen Bereichen auf Grundlage eines gemeinsamen Dateistandards vor. Dieser verhindert Medienbrüche, vereinfacht und beschleunigt den Vollzug von Immobilientransaktionen. Zudem verringert er sowohl den Zeit- und Sachaufwand als auch die Bürokratiekosten. Bürgerinnen und Bürger, die Wirtschaft und die Verwaltung profitieren unmittelbar von einem beschleunigten Vollzug von Immobilienverträgen und der zügigeren Eigentumsumschreibungen im Grundbuch.