Digitales Führungszeugnis: Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf

14.02.2026. Das Führungszeugnis (auch bekannt als „polizeiliches Führungszeugnis“) soll zukünftig digital werden. Das Führungszeugnis gibt Auskunft darüber, ob jemand vorbestraft ist. Seine Vorlage ist für verschiedene berufliche und ehrenamtliche Tätigkeiten erforderlich. Statt der bisherigen Papierurkunde sollen Antragsteller zukünftig das Führungszeugnis auch als digitales Dokument durch das Bundesamt für Justiz erhalten können.

Das Führungszeugnis erhält damit eine zeitgerechte und nutzerfreundliche Form mit hohen Sicherheitsstandards. Das Erteilungsverfahren sowie die Verwendung des Führungszeugnisses sollen für Bürgerinnen und Bürger dadurch erheblich beschleunigt und vereinfacht werden. Das sieht ein Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vor, den die Bundesregierung beschlossen hat.

Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig erklärt dazu: „Das Digitale Führungszeugnis wird Bürgerinnen und Bürgern künftig Zeit und Nerven sparen. Die Einführung ist deshalb ein Musterbeispiel für gelingende Staatsmodernisierung. Bislang gibt es das Führungszeugnis ausschließlich in Papier und es wird per Brief aus Bonn quer durch die Republik versandt. Künftig können Bürgerinnen und Bürger ihr Führungszeugnis digital beantragen und erhalten es auch digital – schnell, unkompliziert und als PDF in einem sicheren Verfahren über das BundID-Konto. Ob im Beruf oder im Ehrenamt – das Führungszeugnis ist in vielen Lebensbereichen unverzichtbar. Die Digitalisierung hilft den Menschen und macht einen Unterschied. Es ist gut, dass wir hier bei der Digitalisierung des Staates vorankommen.“

Pro Jahr werden in Deutschland rund fünf Millionen Führungszeugnisse ausgestellt. Nach dem Personalausweis und der Geburtsurkunde handelt es sich damit um die am häufigsten von Bürgerinnen und Bürgern in Anspruch genommene Justizverwaltungsleistung des Bundes. Ein Führungszeugnis kann in unterschiedlichen Konstellationen notwendig sein: Bei einer Bewerbung für eine neue Stelle oder bei einer ehrenamtlichen Tätigkeit, zum Beispiel im Sportverein mit Kindern. Bereits seit 2014 kann das Führungszeugnis auch online beantragt werden. Allerdings wird es bis heute ausschließlich auf Papier ausgedruckt und auf dem Postweg an die Antragstellenden versandt. Das soll sich zukünftig ändern.

Das neue Digitale Führungszeugnis soll medienbruchfrei als PDF-Dokument erteilt und Bürgerinnen und Bürger über das Nutzerkonto Bund nach dem Onlinezugangsgesetz (sogenanntes BundID-Konto) bereitgestellt werden. Damit wird das bewährte Führungszeugnis in eine moderne digitale Form überführt und kommt ohne langwierigen Postlauf bei den Bürgerinnen und Bürgern an. Es kann zudem leichter als bisher für mehrere Gelegenheiten verwendet werden. Das Digitale Führungszeugnis wird einen speziellen Barcode haben und kann mit einer Smartphone-App von jedem verifiziert werden. So kann jede Person, der das Führungszeugnis vorgelegt wird – beispielsweise im Rahmen eines Bewerbungsprozesses – schnell und sicher überprüfen, ob es sich um ein von der Registerbehörde ausgestelltes und unverändertes Dokument handelt. Der Gesetzentwurf sieht hierfür eine neue gesetzliche Grundlage im Bundeszentralregistergesetz vor.

Den Gesetzentwurf und weitere Informationen
zum neuen Digitalen Führungszeugnis finden Sie hier: https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2025
_Ausweitung_Notarielles_Online_Verfahren.html?nn=110518
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