29.09.2022. Ab 1. Oktober gilt deutschlandweit der gesetzliche Mindestlohn von 12 Euro brutto. Ein Jahr nach der Bundestagswahl wurde dieses wichtige Vorhaben umgesetzt. Weitere Energiesparmaßnahmen treten in Kraft. So wird die Raumtemperatur in Arbeitsstätten auf höchstens 19 Grad abgesenkt, Hausbesitzer sollen ihre Heizungssysteme optimieren.
12 Euro Mindestlohn: Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Oktober auf zwölf Euro brutto je Stunde. Die Mini-Job-Grenze erhöht sich auf 520 Euro. Und die Höchstgrenze für eine Beschäftigung im Übergangsbereich (Midi-Job) wird auf 1.600 Euro angehoben. Von der Erhöhung profitieren mehr als sechs Millionen Menschen.
Erleichterter Zugang zum Kurzarbeitergeld verlängert: Die aktuell bestehenden Zugangserleichterungen für das Kurzarbeitergeld werden um drei Monate verlängert. Sie gelten nun bis Ende 2022. Das verschafft den Unternehmen Planungssicherheit in einem derzeit schwierigen wirtschaftlichen Umfeld.
Weitere Energiesparmaßnahmen beschlossen: Seit dem 1. September gelten Energiesparmaßnahmen, die kurzfristig zur Sicherung der Energieversorgung beitragen. Ab dem 1. Oktober kommen mittelfristige Maßnahmen dazu. Sie sollen die Energieeffizienz in öffentlichen, privaten und Firmengebäuden steigern. So sollen weniger Büroflächen geheizt und Gebäude, Denkmäler und Werbeflächen zu bestimmten Zeiten nicht mehr beleuchtet werden.
Besonderer Schutz in Krankenhäusern und Pflegeheimen: Vom 1. Oktober 2022 bis 7. April 2023 gelten in bestimmten Bereichen spezifische Schutzmaßnahmen in ganz Deutschland – etwa die Maskenpflicht im öffentlichen Personenfernverkehr sowie eine bundesweite Masken- und Testnachweispflicht für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen. Die Länder können darüber hinaus weitergehende Regelungen erlassen.
Regeln bei Einreise nach Deutschland bleiben gelockert: Einreisende nach Deutschland brauchen weiterhin keinen Nachweis, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind. Das Bundeskabinett hat die entsprechende Verordnung bis zum 31. Januar 2023 verlängert.
Infektionsschutz am Arbeitsplatz: Ab dem 1. Oktober gilt eine neue Corona-Arbeitsschutzverordnung. Die Neufassung enthält die bekannten, im Verlauf der Pandemie bewährten Maßnahmen des betrieblichen Infektionsschutzes. So sind Arbeitgeber zum Beispiel verpflichtet, auf Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung betriebliche Hygienekonzepte zu erstellen und die entsprechenden Corona-Schutzmaßnahmen umzusetzen.