Koffeingehalt in entkoffeiniertem Kaffee

15.01.2026.Kaffee gehört zu den beliebtesten Getränken in Deutschland. Für Menschen mit Empfindlichkeit gegen Koffein empfiehlt sich jedoch, wenn sie nicht gänzlich auf das Heißgetränk verzichten möchten, ein entkoffeinierter Aufguss. food-monitor berichtet über eine Untersuchung des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL).

Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) hat in den vergangenen vier Jahren insgesamt 326 entkoffeinierte Kaffeeproben aus dem bayerischen Einzelhandel untersucht. Ziel war es zu prüfen, ob die gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich des maximal erlaubten Rest-Koffein-Gehalts eingehalten werden und ob die Kennzeichnung rechtlich korrekt erfolgt. Erfreulicherweise wurden nur bei wenigen Proben Abweichungen festgestellt.

Die deutsche Kaffee-Verordnung sieht vor, dass entkoffeinierter Kaffee höchstens 0,1 Prozent Koffein (1 g Koffein pro kg Trockenmasse) und Instantkaffee maximal 0,3 Prozent Koffein (3 g Koffein pro kg Trockenmasse) enthalten darf. Zwischen Januar 2022 und Oktober 2025 analysierte das LGL den Koffeingehalt von 200 Proben Kaffee, dessen Bohnen entweder intakt oder gemahlen vorlagen. Lediglich drei gemahlene Kaffees wiesen einen zu hohen Koffeingehalt auf und wurden beanstandet. Bei den außerdem untersuchten 126 Instantprodukten lagen alle gemessenen Werte deutlich unterhalb des gesetzlichen Höchstgehalts.

Daneben untersuchte das LGL auch die Kennzeichnung der Produkte. Bei 20 der 326 Proben gab es Mängel. So war bei einer Probe mit ganzen Bohnen nicht erkennbar, dass es sich um entkoffeinierten Kaffee handelte, was als irreführend bewertet wurde. Bei neun Proben wurde der gesetzlich vorgeschriebene Wortlaut „entkoffeiniert“ nicht verwendet, in weiteren neun Fällen war das Wort „entkoffeiniert“ nicht im gleichen Sichtfeld wie die Produktbezeichnung angegeben, was laut Kaffee-Verordnung jedoch verpflichtend ist. Weitere Beanstandungen betrafen zum Beispiel irreführende Sortenangaben und Fehler beim Mindesthaltbarkeitsdatum.

Während herkömmliche Kaffeebohnen je nach Sorte meist zwischen 1 und 2,5 Prozent Koffein enthalten, wird bei entkoffeiniertem Kaffee bzw. Instantkaffee rund 90 bis 95 Prozent des enthaltenen Koffeins mittels unterschiedlicher Verfahren entfernt. Daneben sind auch bei der Kennzeichnung klare Regeln einzuhalten: So ist der Begriff „entkoffeiniert“ gesetzlich vorgeschrieben – Synonyme wie „decaf“ oder „koffeinfrei“ reichen nicht aus.

Hier der gesamte Bericht:
https://www.lgl.bayern.de/lebensmittel/warengruppen/wc_46_kaffee/ue_2025_entkoffeiniert.htm.