18.12.2025. Pflegen kann körperlich und psychisch an die Substanz gehen. Daher haben Sie als (gesetzlich versicherte) pflegende Angehörige einen Anspruch auf Kur oder Reha, sofern die medizinische Notwendigkeit gegeben ist. Die Apotheken Umschau berichtet.
Pflegende Angehörige, die gesetzlich versichert sind, haben bereits seit 2013 einen Anspruch auf stationäre Reha- oder Vorsorge-Maßnahmen – vorausgesetzt, die medizinische Notwendigkeit ist gegeben. Allerdings gibt es bislang nur wenige Angebote, die auf die Situation pflegender Angehöriger zugeschnitten sind. Am besten sprechen Sie mit Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt, welche Maßnahme sinnvoll ist. Sofern Sie berufstätig sind, ist in der Regel die Rentenversicherung für die Finanzierung einer Reha zuständig, bei Rentnerinnen und Rentnern die Krankenkasse. Vermerken Sie im Antrag, dass Sie pflegende Angehörige sind.
Für die Unterbringung der pflegebedürftigen Person entstehen Kosten, deren Höhe von Einrichtung zu Einrichtung variiert. Dafür kann häufig das Budget für Kurzzeit- oder Verhinderungspflege genutzt werden. Achtung: Dann steht gegebenenfalls weniger Geld zur Verfügung, wenn Sie als Pflegeperson einmal ausfallen – etwa urlaubsbedingt oder wegen Krankheit.
Lassen Sie sich beraten – zum Beispiel bei Pflegeberatungsstellen (Adressen in Ihrer Nähe unter: www.zqp.de/beratung-pflege/). Oder bei der Kurberatung für pflegende Angehörige: www.kuren-fuer-pflegende-angehoerige.de/.