16.09.2025. Werden Menschen pflegebedürftig, ist das für die Betroffenen selbst, aber auch für die Angehörigen oft eine große emotionale Belastung. Neben der Frage, wer die Pflege übernimmt, geht es immer auch um die Frage, wie die Pflege bezahlt wird.
Einen Teil der Pflegekosten übernimmt die gesetzliche Pflegeversicherung. Sowohl die Antragsstellung als auch die Einstufung in den Pflegegrad stellen Angehörige und Betroffene vor große Herausforderungen. Hier hilft der Pflegegradrechner der Verbraucherzentralen. In seiner verbesserten und erweiterten Fassung bietet er Orientierung und Entscheidungshilfen.
Seit April 2024 bietet der Pflegegradrechner der Verbraucherzentralen Menschen mit Pflegebedarf und ihren Angehörigen eine wichtige Orientierung: Anhand von 64 Fragen können Betroffene ihren voraussichtlichen Pflegegrad ermitteln und sich so besser auf Anträge bei der Pflegekasse vorbereiten. Mehr als 34.000 Personen nutzten dieses kostenlose Online-Angebot bereits. Nun wird der Service um eine entscheidende Funktion erweitert: den Widerspruchsgenerator. Er richtet sich an Menschen, die bereits eine Entscheidung der Pflegekasse über ihren Pflegegrad erhalten haben und prüfen möchten, ob sich ein Widerspruch lohnt.
So hilft der Generator beim Widerspruch. „Nicht immer sind Betroffene mit der Entscheidung der Pflegekasse einverstanden – mal zu Recht, mal zu Unrecht“, erklärt Felizitas Bellendorf, Pflegeexpertin der Verbraucherzentrale NRW. „Der Widerspruchsgenerator ermöglicht es, eine schnelle Einschätzung zu bekommen und – falls nötig – direkt ein fertiges Widerspruchsschreiben zu erstellen. Vielen Betroffenen fällt es auch schwer, eine passende Begründung zu formulieren. Hier unterstützt der Widerspruchsgenerator.“
Die Funktionsweise ist einfach: Nutzer geben die relevanten Angaben aus dem Gutachten des Medizinischen Dienstes sowie ihre abweichende Einschätzung zu den Beeinträchtigungen oder zusätzliche Informationen in den Pflegegradrechner ein. Kommt das Tool zu einem höheren Pflegegrad als die Pflegekasse, erstellt es automatisch ein Widerspruchsschreiben mit Begründung. Dieses kann heruntergeladen, ausgedruckt und direkt an die Pflegekasse gesendet werden. Die Pflegekasse prüft den Fall dann erneut. Meist folgt eine Zweitbegutachtung durch den Medizinischen Dienst. Danach entscheidet die Pflegekasse, ob der Pflegegrad angepasst oder bestätigt wird.
Pflegegradrechner der Verbraucherzentralen: www.verbraucherzentrale.nrw/node/93979
Mehr zum Pflegegrad: www.verbraucherzentrale.nrw/node/35491