Nur wenige Krankenversicherte interessieren sich für die E-Akte

04.02.2026. Seit Oktober 2025 sind Arztpraxen und Kliniken verpflichtet, die elektronische Patientenakte mit relevanten Gesundheitsdaten zu befüllen. Die Hoffnung war, dass sich dadurch die Zahl der aktiven Nutzer deutlich erhöht. Doch das ist bisher nicht eingetreten. Das zeigt eine Umfrage des RedaktionsNetzwerks Deutschland.

Nach wie vor nutzt nur ein Bruchteil der gesetzlich Versicherten aktiv die digitale Patientenakte (ePA), um die eigenen Gesundheitsdaten einzusehen, ältere Dokumente hochzuladen oder die Zugriffsmöglichkeiten von Ärzten zu beschränken. Das hat eine Umfrage des RedaktionsNetzwerks Deutschland (RND) bei mehreren Krankenkassen ergeben, die zusammen weit über die Hälfte des Marktes abdecken. Danach stieg der Anteil der aktiven Nutzer gemessen an der Zahl der angelegten E-Akten seit Juli 2025 lediglich um einen Prozentpunkt auf nunmehr 3,6 Prozent. Damit haben sich die Hoffnungen nicht erfüllt, dass die seit Oktober 2025 für Praxen und Kliniken geltende Verpflichtung zur Befüllung der ePA mit relevanten Dokumenten zu einem starken Anstieg der aktiven Nutzer führt.

Geringer Anstieg

Bei der Techniker Krankenkasse (TK), der größten deutschen Kasse mit rund 11,5 Millionen angelegten ePA, nutzen aktuell rund 850.000 Versicherte aktiv die elektronische Akte. Das sind lediglich 100.000 Nutzerinnen und Nutzer mehr als noch im Juli 2025. Die Barmer hat nach eigenen Angaben rund 8 Millionen angelegte ePAs und derzeit etwa 440.000 aktive Nutzerinnen und Nutzer. Das ist ein Zuwachs von rund 190.000 Versicherten. Bei den elf Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) mit rund 26 Millionen bestehenden E-Akten haben inzwischen rund 365.000 Versicherte die persönliche Gesundheits-ID angelegt, die ihnen den Zugriff auf die ePA ermöglicht. Das sind 165.000 Versicherte mehr als noch im Sommer.

Verpflichtende Befüllung seit Oktober

Nach einer Reform der Ampelkoalition haben die gesetzlichen Krankenkassen Anfang 2025 automatisch für alle Versicherten, die nicht widersprochen haben, eine ePA angelegt. Das trifft für etwa 70 der gut 75 Millionen Versicherten zu. Seit dem 1. Oktober 2025 sind Praxen und Krankenhäuser verpflichtet, alle relevanten Behandlungsdaten – das sind unter anderem Labor- und Bildbefunde, Arzt- und Entlassbriefe oder OP-Berichte – in der Akte abzuspeichern. Diese Daten können dann alle behandelnden Ärzte einsehen.

Patienten können sich über eine App ihrer Krankenkasse in die ePA einloggen, müssen es aber nicht. Nur dann kann man aber online festlegen, welche Ärztinnen und Ärzte welche Daten sehen können. So ist es zum Beispiel sinnvoll, besonders sensible Daten, die zu einer Stigmatisierung führen können (HIV-Infektion, Schwangerschaftsabbruch oder psychische Erkrankungen) zu verbergen und nur für einen selbst sichtbar zu machen. Durch einen Blick in die Akte lässt sich auch feststellen, was Ärzte mit der Krankenkasse abgerechnet haben.