Schutz vor Werbeanrufen

02.01.2026.Regelmäßig berichten Verbraucher von unerwünschten Werbeanrufen. Diese sind nicht nur lästig, sondern auch rechtlich problematisch. Ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung sind Anrufe dieser Art in Deutschland verboten und können als sogenannte „Cold Calls“ mit hohen Bußgeldern geahndet werden. Wie sich Verbraucher schützen, erklärt der VerbraucherService Bayern im KDFB e. V. (VSB).

  • Anrufe unbekannter Rufnummern gar nicht erst entgegennehmen.
  • Gespräche mit unerwünschten Anrufern sofort beenden, nicht in lange Telefonate verwickeln lassen, da diese meist nur dazu dienen, an Informationen zu kommen.
  • Zustimmung nicht leichtfertig erteilen – achten Sie bei Gewinnspielen, Online-Formularen       und Verträgen darauf, ob Sie Werbeanrufen zustimmen, wenn Sie zum Beispiel die AGB oder Datenschutzhinweise akzeptieren.
  • Beschwerde einreichen – Melden Sie unerlaubte oder belästigende Anrufe bei der Bundesnetzagentur: www.bundesnetzagentur.de oder per Mail unter: rufnummernmissbrauch@bnetza.de.
  • Geben Sie Ihre Kontonummer nicht heraus. Bestätigen Sie auch nicht die Richtigkeit Ihrer Bankdaten, wenn die andere Seite sie bereits hat, oder verbessern Sie nicht eine scheinbar falsche Kontonummer.
  • Überwachen Sie Ihre Kontobewegungen und lassen Sie ungewollte Abbuchungen über die Bank als Rücklastschrift zurückbuchen.
  • Sollten Sie ein Schreiben über einen Vertragsabschluss erhalten, machen Sie sicherheitshalber von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch.

 

Weiterführende Informationen finden Sie unter: https://www.verbraucherservice-bayern.de/themen/verbraucherrecht/werbeanrufe-effektiver-schutz-und-tipps.