14.08.2025. Seen, Flüsse und Meer locken unzählige Wassersportbegeisterte aufs Wasser. Um sicher unterwegs zu sein und Schäden zu verhindern, sollten Bootsvermieter und -mieter ihre Rechte und Pflichten kennen, so Sabine Brandl, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH.
Führerscheinpflicht und Motorleistung. Viele Menschen gehen davon aus, dass für jedes motorisierte Boot ein Bootsführerschein erforderlich ist. Doch das stimmt nicht. Sportboote mit einer Motorleistung unter 15 PS sind auf vielen Gewässern führerscheinfrei. Ansonsten brauchen Sportbootfahrer auf Binnenschifffahrtsstraßen einen Sportbootführerschein in der Variante für Binnengewässer für die jeweilige Antriebsart (Motor oder Segel). Auf Seeschifffahrtsstraßen – zum Beispiel in Küstengewässern oder auf der Elbe bei Hamburg – ist ein Sportbootführerschein See nötig. „Der Unterschied ist wichtig, denn es gelten je nach Art des Gewässers auch unterschiedliche Regeln“, erklärt Sabine Brandl. Übrigens berechtigt der Sportbootführerschein zumindest auf Binnengewässern nur zum Führen von Booten bis 20 Metern Länge. Auch das Alter spielt eine Rolle. Wer auf Binnengewässern ein führerscheinfreies Motorboot steuern will, sollte 16 Jahre alt sein. Um einen Sportbootführerschein für motorisierte Sportboote zu machen, ist ein Mindestalter von 16 Jahren nötig, beim Segelboot sind es 14 Jahre.
Bei neuen Routen gilt: Erst informieren, dann losfahren. Vor allem bei Fahrten auf einem neuen Gewässer ist es wichtig, sich vorher überregionale Regelungen zu informieren, damit keine unangenehme Überraschung droht. Grundsätzlich gilt: Wer ohne den richtigen Führerschein unterwegs ist, riskiert ein empfindliches Bußgeld.
Pflichten für Vermieter. Viele Bootsbesitzer denken darüber nach, ihr Boot gelegentlich zu vermieten. „Wer mit der Vermietung seines Bootes Geld verdienen will, muss ein Gewerbe anmelden“, erklärt Sabine Brandl. Dies kann als Einzelunternehmen geschehen oder zum Beispiel als UG (haftungsbeschränkt). Auch die formalen Anforderungen für eine gewerbliche Vermietung sind nicht zu unterschätzen. „Vermieter benötigen unter anderem ein gültiges Bootszeugnis, ein amtliches Kennzeichen, eine Haftpflichtversicherung sowie die vorgeschriebene Sicherheitsausstattung an Bord“, so Brandl. Wer gegen die Vorschriften verstößt, riskiert Bußgelder oder haftungsrechtliche Konsequenzen im Schadensfall. Die Expertin empfiehlt deshalb, sich frühzeitig über gesetzliche Rahmenbedingungen zu informieren, besonders wenn das Boot regelmäßig und gewinnorientiert vermietet werden soll. Wichtige Regelungen enthält zum Beispiel die Binnenschifffahrt-Sportbootvermietungsverordnung.
Fähig zu fahren? Nicht jeder, der ein Boot mieten möchte, ist automatisch dafür geeignet. „Boote dürfen nur Personen überlassen werden, die in der Lage sind, sie sicher zu steuern“, betont Sabine Brandl. Vermieter sind verpflichtet zu prüfen, ob der Mieter ausreichend Erfahrung hat und fahrtüchtig ist – also nicht unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten steht. Ein Mietvertrag allein reicht nicht, wenn Zweifel bestehen. Der Vermieter muss auch den Bootsführerschein, soweit erforderlich, überprüfen.
Sicher mieten: Was vor der Bootsfahrt zu beachten ist. Der Mietvertrag enthält idealerweise alle wichtigen Informationen, darunter Regelungen zur Versicherung, zur Kaution sowie zu Stornierungen und eventuellen Zusatzkosten. Vor Beginn der Fahrt sollte der Mieter das Boot sorgfältig prüfen, sichtbare Mängel schriftlich festhalten und den Vermieter umgehend darüber informieren. Auch sollte eine Einweisung in Technik und Sicherheit stattfinden, unabhängig davon, wie erfahren der Mieter ist. An Bord muss ein Funkgerät oder ein Mobiltelefon vorhanden sein. Darüber hinaus sind vor dem Ablegen Wetterlage und Route sorgfältig zu prüfen. Der Kontakt zum Vermieter sollte sichergestellt sein, falls während der Fahrt Probleme auftauchen. Und dann: Leinen los und die Bootstour genießen!