Sonderausgaben in der Steuererklärung absetzen

01.02.2026. 300 Euro an eine Hilfs­organisation spenden und sich dafür 80 Euro vom Finanz­amt zurück­holen? Das geht, wenn Spender ihre Zahlung als Sonder­ausgabe in der Steuererklärung absetzen. Die Stiftung Warentest erklärt Ihnen, wie es funktioniert.

Neben Spenden gibt es viele weitere Sonder­ausgaben, die einen Steuerrabatt bringen. Die Regeln sind je nach Art der Ausgaben und Zahlung aber unterschiedlich. Wir sagen, welche Posten wie viel bringen und worauf Sie achten müssen, damit Sie die mögliche Ersparnis optimal ausschöpfen.

Der vom Finanz­amt auto­matisch zugestandene Pauschal­betrag von 36 Euro für Singles und 72 Euro für Ehepaare ist so nied­rig angesetzt, dass Steuerzahlende schnell Ausgaben über dieser Pauschale haben – etwa schon bei gering­fügigen Spenden. Allerdings ist das Absetzen von Sonder­ausgaben oft gedeckelt. Das Finanz­amt erkennt Kosten also nur bis zu einer gewissen Ober­grenze an.

Mit Sonder­ausgaben Steuern sparen

Das zählt alles. Kranken­versicherungs- und Alters­vorsorgebeiträge, Riesterverträge, Unterhalt an den Ex, Schulgeld für private Schulen der Kinder, Kinderbetreuung, Kirchensteuer und Spenden – mit all diesen Kosten für Ihre Lebens­führung können Sie Steuern sparen.

Pauschale. 36 Euro für Allein­stehende, 72 Euro für Verheiratete – die Sonder­ausgaben-Pauschale ist sehr nied­rig. Daher sollten Sie Ihre Kosten immer einzeln in der Steuererklärung angeben.

Ober­grenzen. Für unterschiedliche Sonder­ausgaben gibt es verschiedene Grenzen: Für ein Bachelor­studium sind maximal 6 000 Euro absetz­bar, Spenden dürfen maximal ein Fünftel Ihrer gesamten Einkünfte ausmachen und Unter­halts­zahlungen an den Ex-Partner erkennt das Finanz­amt nur bis zu einer Höhe von 13 805 Euro an. In der Regel wirken sich Sonder­ausgaben nur in dem Jahr aus, in dem sie angefallen sind. Wer also in einem Jahr nur geringe oder gar keine Einkünfte hatte, dem nützen hohe Sonder­ausgaben nichts.

Formulare. Sonder­ausgaben wie Spenden und Kirchen­steuer rechnen Sie in der „Anlage Sonder­ausgaben“ ab. Wollen Sie Unterhalt an Ihren getrennt lebenden oder geschiedenen Ex-Ehepartner im Rahmen des Real­splittings absetzen, ist zusätzlich die Anlage U notwendig. Schulgeld für Privatschulen und Kinderbetreuungskosten gehören in die Anlage Kind. Krankenkassenbeiträge müssen Arbeitnehmer in der Anlage Vorsorgeaufwand eintragen, ebenso Beiträge zur gesetzlichen Rente, Riester-Beiträge in die Anlage AV.

Alle Details zur Steuererklärung. Sonder­ausgaben sind nicht alles. Im jähr­lich aktualisierten Spezialheft zur Steuererklärung der Stiftung Warentest finden Sie alles, was Sie wissen müssen. Hier lesen Sie auch, wie Sie die Sonder­ausgaben korrekt in die Steuererklärung eintragen.

Den gesamten Artikel inklusive Spendenrechner finden Sie hier: https://www.test.de/Steuererklaerung-Sonderausgaben-absetzen-5217731-0/