30.08.2024. Trotz EU-Regelung versuchen Gatekeeper ihre Nutzer auf Webseiten und in Apps zu manipulieren. Das zeigt eine Untersuchung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv).
Durch manipulative Designs sollen Nutzer nach Einschätzung des vzbv u.a. dazu gebracht werden, einer möglichst weitreichenden Zusammenführung personenbezogener Daten zuzustimmen. Seit März 2024 soll dieses Vorgehen nach EU-Recht unterbunden werden. Die Europäische Kommission muss jetzt alle Regelungen des Digital Markets Acts (DMA) umgehend konsequent im Sinne der Verbraucher durchsetzen und bei fortlaufenden Verstößen Geldbußen verhängen.
„Gatekeeper wie Meta, Amazon, TikTok oder Google missachten die Brüsseler Vorgaben für digitale Märkte. Alle untersuchten Dienste nutzen weiterhin manipulative Designs, um an mehr Daten zu kommen“, sagt vzbv-Vorständin Ramona Pop. Ziel der Anbieter sei es, möglichst umfassend Daten zu Profilen zusammenfügen zu dürfen. „Google, Meta oder Amazon beeinflussen als Gatekeeper, was die Menschen in Deutschland konsumieren. Wenn Anbieter ihren Einfluss zum eigenen Vorteil ausnutzen, schadet das auch dem Wettbewerb. Die Europäische Kommission muss gegen Verstöße gegen geltendes Recht entschieden vorgehen. Sie sollte weitere Untersuchungsverfahren einleiten, wie bereits gegen Alphabet, Apple oder Meta.“
Alle untersuchten Gatekeeper erschwerten es den Nutzer, erteilte Einwilligungen in die Zusammenführung von Daten aus mehreren Diensten zu widerrufen. Um die Einwilligung zu erhalten, setzten alle untersuchten Anbieter manipulative Designs ein. Manipulativ war u. a. die optische Gestaltung der Nutzeroberfläche, die verwendete Sprache und der notwendige Aufwand, eine Datenzusammenführung individuell anzupassen. So spielt TikTok (ByteDance) gezielt mit der Sorge der Nutzer, das Angebot kostenpflichtig zu machen, wenn sie der Datenzusammenführung nicht zustimmen. Meta suggeriert in verschiedenen Diensten, dass die Einwilligung in die Datenzusammenführung allein eine Frage des Nutzungserlebnisses sei. Wenn Nutzer die Einwilligung verweigern, drohen zudem Nachteile. In bestimmten Fällen können Nutzer dann Angebote der untersuchten Anbieter nur eingeschränkt nutzen.
Dabei findet die Mehrheit der Verbraucher (79 Prozent), dass Webseiten nicht so gestaltet sein dürfen, dass dadurch Einfluss auf die Entscheidungen von Menschen genommen wird. Sieben von zehn Befragten (70 Prozent) stimmen der Aussage zu, dass Unternehmen Daten grundsätzlich nicht zu Profilen zusammenfassen dürften, um personalisierte Werbung zu erstellen. Das ergab eine repräsentative forsa-Befragung für den Verbraucherreport 2024 des vzbv. „Die geltenden Regeln reichen nicht aus. Manipulative Designs müssen umfassend verboten werden. Beispielsweise auf Webshops und Webseiten sind sie unzureichend reguliert“, sagt Ramona Pop. „Hier sollte die neue Europäische Kommission die Digital-Fairness-Initiative nutzen. Verbraucher wollen nicht manipuliert werden.“
Laut DMA dürfen zentrale Plattformdienste zudem nicht mit bestimmten anderen Diensten des gleichen Gatekeepers gekoppelt werden. In der Untersuchung besonders auffällig war hier Facebook Marketplace: Ohne bei einem Facebook-Konto angemeldet zu sein, lässt sich der Dienst nach Auffassung des vzbv nicht sinnvoll als Marktplatz nutzen. Beispielsweise können Nutzer so keine Verkäufer kontaktieren oder eigene Angebote einstellen. Obwohl der Marketplace als zentraler Plattformdienst benannt wurde und dadurch dem Kopplungsverbot unterliegt, stellt Meta keine Option bereit, mit der der Dienst vollständig ohne Facebook-Konto genutzt werden könnte.
Der DMA gilt seit dem 7. März 2024 für sechs große Digitalkonzerne (Gatekeeper), die zusammen 22 zentrale Plattformdienste betreiben. Dazu zählen beispielsweise Alphabet mit der Google Suche und YouTube, Amazon mit dem Amazon Marketplace, Apple mit iOS und Safari, ByteDance mit TikTok, Meta mit Facebook und Messenger sowie Microsoft mit LinkedIn.