26.11.2022. Die hohen Energiepreise belasten die Haushalte und Unternehmen enorm. Deswegen hilft die Bundesregierung mit umfangreichen Entlastungspaketen. Sie umfassen knapp 300 Milliarden Euro. Der Gesetzentwurf zur Gas- und Strompreisbremse wird nun innerhalb der Bundesregierung abgestimmt.
Aus dem Abwehrschirm mit einem Volumen von 200 Milliarden Euro wird unter anderem die Strom- und Gaspreisbremse finanziert. Von beiden Instrumenten werden dank einfacher Regeln und des hohen Finanzvolumens sehr viele profitieren: Haushalte, Krankenhäuser, Altenheime und Kultureinrichtungen sowie Handwerksbetriebe und andere kleine Unternehmen. Aus Wettbewerbsgründen gelten für große Unternehmen andere Regelungen. Die beiden Energiepreisbremsen funktionieren so, dass sich weder Haushalte noch die kleinen Unternehmen aktiv um die Finanzhilfen kümmern müssen. Bei hohen Vertragspreisen werden sie automatisch entlastet. Sollte die Hilfe nicht ausreichen, stehen Fonds für Härtefälle zu Verfügung. Dazu kommt die Soforthilfe Dezember als Überbrückungsleistung.
Um die Kosten zu begrenzen und Anreize für einen geringeren Verbrauch von Energie zu setzen, sind die Preisbremsen so gestaltet, dass sich Energiesparen weiterhin lohnt. Der subventionierte Verbrauch wird bei 80% des Vorjahreswerts begrenzt – für den Rest sind die Marktpreise fällig.
Soforthilfe Dezember: Für Haushalte und kleinere Unternehmen übernimmt die Bundesregierung die Abschlagszahlung für Dezember. Das ist einfach, wirkt direkt und schnell.
Gaspreisbremse: Für Haushalte und Unternehmen mit einem jährlichen Gasverbrauch unter 1,5 Millionen Kilowattstunden sowie Pflegeeinrichtungen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen soll der Gaspreis von März 2023 bis April 2024 auf 12 Cent brutto pro Kilowattstunde begrenzt werden. Das gilt für 80% des Verbrauchs vom Vorjahr. Für die restlichen 20% ist der Marktpreis zu entrichten.
Strompreisbremse: Sie soll bereits ab Januar 2023 gelten und ab März 2023 rückwirkend ausgezahlt werden. Der Strompreis für Haushalte und Unternehmen wird auf 40 ct/kWh brutto begrenzt. Dies gilt für 80% des Vorjahresverbrauchs. Im März sollen rückwirkend auch die Entlastungsbeträge für Januar und Februar 2023 angerechnet werden. Für große Industrieverbraucher sind die Regeln etwas anders: Hier liegt die Grenze bei 13 Cent zuzüglich Steuern, Abgaben und Umlagen für 70% des bisherigen Verbrauchs.
Härtefallregelungen: Wirtschaft und Gesellschaft sind so komplex, dass auch bei noch so sorgfältiger Planung dennoch Situationen entstehen können, in denen die hohen Energiepreise nicht tragbar sind. Dann greift eine Härtefallregelung. Sie ist beispielsweise auch für Nutzerinnen und Nutzer von Öl- oder Pellet-Heizungen vorgesehen.
Entlastungspakete: Zusätzlich zu den beschriebenen Maßnahmen hat die Bundesregierung bereits drei umfangreiche Entlastungspakete vorgelegt. Darin sind unter anderem enthalten: Entlastungen bei der Einkommensteuer, Kindergelderhöhung und höherer Kinderzuschlag, Energiegeld, Wohngeld Plus, Heizkostenzuschuss, Steuerfreibetrag, Wegfall EEG-Umlage.