Stromverbrauch geltend machen

04.01.2025. Sie oder die pflegebedürftige Person nutzen einen elektrischen Rollstuhl oder ein anderes Hilfsmittel, das Strom braucht? Die Stromkosten, die dafür anfallen, können bei der Krankenkasse geltend gemacht werden.

Voraussetzung: Das Hilfsmittel wurde auf ärztliches Rezept von der Versicherung zur Verfügung gestellt. Die Abrechnung unterscheidet sich von Kasse zu Kasse. Weil es kompliziert sein kann, den exakten Verbrauch von Rollstühlen, Sauerstoffgeräten oder Wechseldruckmatratzen zu ermitteln, zahlen manche eine Pauschale. Fragen Sie bei der zuständigen Krankenkasse, wie Sie vorgehen müssen, um die Stromkosten erstattet zu bekommen. Weitere Tipps rund um das Thema Pflege erhalten Sie im Newsletter „Pflege und Geld“ der Apotheken Umschau.